Sternenkind-Fotos (Foto: Pressestelle, Dein-Sternenkind Stiftung)

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Freiburger Initiative "Sternenkinder" fordert Mutterschutz nach Fehlgeburten

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Charlotte Schönberger
Charlotte Schönberger, Redakteurin und Reporterin beim SWR (Foto: Katja Madžar)

Verliert eine Mutter ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche, erhält sie keinen Mutterschutz. Theoretisch muss sie direkt nach der Geburt des toten Kindes wieder arbeiten.

Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Doch was den Mutterschutz bei Fehl- oder Totgeburten angeht, fehlt es noch an gesetzlichen Regelungen. Betroffene Frauen haben keinen Anspruch auf eine berufliche Auszeit. Sie müssen sich krankschreiben lassen.

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Kein Recht auf Mutterschutz nach Totgeburt - Kampf um Krankschreibung

Verena Mellert aus Steinach (Ortenaukreis) hat ihre Zwillinge vor der 24. Schwangerschaftswoche tot zur Welt gebracht. Für die 26-Jährige war das ein körperlicher und emotionaler Kraftakt. Am Ende hielt sie ihre toten Kinder im Arm. Laut Gesetzgeber hätte sie trotzdem am nächsten Tag wieder arbeiten gehen müssen. Mehrere Frauen klagen nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen erreichen, dass Frauen wie Verena Mellert, die ihr Kind vor Ende des sechsten Monats verlieren, ein Recht auf Mutterschutz haben.

Verena Mellert hatte Glück. Ihre Frauenärztin hat sie für zwei Wochen krankgeschrieben. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Viele Betroffene müssen um eine Krankschreibung kämpfen, berichtet Margarita Demmel. Sie hat die Initiative "Sternenkinder" in Freiburg gegründet und berät Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt hatten. Die Frauen müssten sich nach all den erlittenen Strapazen häufig noch darum bemühen, einen Arzt oder Ärztin für eine Krankschreibung zu finden.

Fehlgeburt oder Totgeburt? Für Mütter macht das oft kaum einen Unterschied

Medizinisch handelt es sich vor der 24. Schwangerschaftswoche um eine Fehlgeburt, danach um eine Totgeburt. Denn ab der 24. Schwangerschaftswoche ist das Kind überlebensfähig. Die Perspektive der Mutter ist eine andere: Ob sie ihr Kind in der 18. oder in der 24. Schwangerschaftswoche verliert, macht kaum einen Unterschied.

Neben einer Auszeit von der Arbeit gehe es vielen Frauen auch darum, als Mutter anerkannt zu werden. Allerdings würden Frauen oft erleben, dass die Gesellschaft ihnen das Muttersein abspricht, so Margarita Demmel von der Initiative "Sternenkinder".

"Da ist kein Kind, was gesehen wird, also bist und warst du keine Mutter. Das ist sehr verletzend."

Tot- oder Fehlgeburt hat oft traumatische Folgen für Mütter

Die Frauen müssten außerdem im Beruf schnell wieder Leistung bringen. Doch eine Fehlgeburt würde Frauen oft ihr Leben lang begleiten. Auch Verena Mellert hätte sich mehr Zeit gewünscht, das Erlebte zu verarbeiten.

"Man hat ein Kind geboren und das ist nicht einfach mit der Geburt und der Ausschabung erledigt."

Verena Mellert kämpft dafür, dass Frauen wie sie endlich von der Gesellschaft und der Politik gesehen werden. Sie will auch in der Ortenau einen Verein gründen für Eltern von "Sternenkindern". Damit die in einer solch schwierigen Zeit weniger alleine sind.

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