Die Johanniterschule in Heitersheim, die der 14-jährige Justin besucht, ist mit ihrer gesamten Infrastruktur auf Inklusion angelegt. Sie verfügt über ebenerdige Klassenräume, Fahrstühle und rollstuhlgerechte Toiletten. Alle hatten spätestens nach den Sommerferien mit der Rückkehr Justins in den Präsenzunterricht gerechnet. Die Schulleitung setzt sich persönlich für die Suche nach einer Begleitperson ein. Trotzdem hat sich bisher nichts getan.
Schulbegleitung bundesweit ein Problem
Justin sitzt täglich allein zuhause und lernt am Tablet. Er ist kein Einzelfall. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber die Sozialverbände und Kultusministerien registrieren bereits seit Jahren einen steigenden Bedarf an inklusiver Schulbegleitung.
Bezahlung selten höher als Mindestlohn
Die meisten Träger arbeiten nicht mit ausgebildeten Hilfskräften, obwohl in vielen Fällen pädagogische oder pflegerische Erfahrung notwendig wäre. Dementsprechend niedrig ist die Bezahlung und geht selten über den Mindestlohn hinaus, so Dorothee Czennia, Sozialreferentin beim Sozialverband VDK. In den Ferienzeiten erhielten Schulbegleiter in der Regel keine Vergütung oder ihre Bezahlung wird auf das Jahr umgerechnet. Aus diesen Gründen sei der Job wenig reizvoll. Hinzukommt, dass sich viel weniger junge Leute als früher sich beim Bundesfreiwilligendienst verpflichten.
Justin hat ein verbrieftes Recht auf Inklusion
Die Schulträger müssten systematischer sicherstellen, dass neben regulären Lehrkräften auch Sonderpädagogen oder heilpädagogische Fachkräfte vorhanden sind, die dann den Schulbesuch sicherstellen können, so Dorothee Czennia vom VdK.
Der Schulleiter der Johanniterschule Dirk Lederer sieht hier auch die einzelnen Länder in der Pflicht. Die Schulträger können allein die nötigen Mittel oft nicht aufbringen. Wenn es ernst gemeint sein soll mit der Inklusion, müssen die Möglichkeiten eben geschaffen werden, meint er.
VdK schlägt Pool-Modell vor
Der VDK schlägt hierzu ein Lösungsmodell vor: Das geht auch mit Pool-Modellen. Die individuell über die Eingliederungshilfe beantragten Schulbegleiter sollten auf die Fälle beschränkt werden, in denen Schülerinnen und Schüler aufgrund der Behinderung tatsächlich eine Einzelfallhilfe benötigen. Für Justin und seinen Vater zeigt sich bisher allerdings noch kein Hoffnungsschimmer.