Tiere waren nicht gemeldet

Nach Hundebissen in Kehl: Mann schwebt nicht mehr in Lebensgefahr

Stand

Von Autor/in Paulina Flad

Der Mann, der in Kehl von drei Kampfhunden schwer verletzt wurde, ist außer Lebensgefahr. Gegen den Hundehalter wird ermittelt. Die Tiere waren nicht bei der Stadt gemeldet.

Im Kehler Stadtteil Auenheim (Ortenaukreis) ist ein Mann durch einen Hundebiss am Donnerstagvormittag lebensgefährlich verletzt worden. Inzwischen ist sein Zustand stabil, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Offenburg gegenüber dem SWR. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Hundehalter: "Der Mann wurde übel zugerichtet". Die Kampfhunde sollen dem Mann in mehrere Körperteile gebissen haben.

Ein Polizist hatte eines der Tiere noch vor Ort erschossen. Der Grund: Als die Beamten auf dem Grundstück des Hundehalters eintrafen, hatte sich ein Hund im Arm des Mannes festgebissen. So sehr, dass laut Polizei nur ein Schuss den Biss lösen konnte.

Gebissener Mann ist Angehöriger des Hundehalters

Bei dem schwer verletzten Mann handelt es sich um einen Angehörigen des Hundehalters. Zum Zeitpunkt des Angriffs sei der Halter nicht vor Ort gewesen, so die Polizei. Die Familie besitzt zwei weitere Hunde. Wie ein Polizeisprecher dem SWR mitteilte, gebe es Hinweise, dass wohl auch die zwei anderen Hunde zugebissen haben. Sie wurden auf Anordnung der Stadt Kehl beschlagnahmt und in ein Tierheim gebracht. Laut Stadt werden die beiden Hunde dem Halter nicht mehr zurückgegeben.

Halter hatte Tier wohl nicht als Kampfhund gemeldet

Keiner der drei Hunde war bei der Stadt Kehl angemeldet. Außerdem sind die drei Hunde in den Papieren als "American Bully" eingetragen, wie die Stadt mitteilt. Nach erster Einschätzung der Polizeihundestaffel handelt es sich bei den Hunden aber eigentlich um "American Staffordshire Terrier"-Mischlinge. Laut Polizeiverordnung gelten sie in Baden-Württemberg als sogenannte Kampfhunde - auch Kreuzungen dieser Hunderasse.

Neben "American Staffordshire Terriern" gelten auch "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als Kampfhunde. Für das Halten solcher Hunde gelten spezielle Auflagen. Wer einen Kampfhund halten will, benötigt zum Beispiel eine Erlaubnis der Polizei.

Hunde-Attacke: Anwesendes Kind blieb unverletzt

Auch ein Kind war anwesend bei der Beißattacke des Hundes. Nach aktuellen Erkenntnissen der Polizei wurde es nicht angegriffen und blieb unversehrt. Das Kind konnte von den Beamten in Sicherheit gebracht werden. Die Polizei ermittelt nun, wie es zu dem Hundeangriff kommen konnte.

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In der vergangenen Woche häuften sich Hundeangriffe im Ortenaukreis. Bereits am Dienstag wurde in Schutterwald ein 60-jähriger Mann von einem belgischen Schäferhund gebissen und leicht verletzt. Am Dienstagabend wurde dann in Offenburg ein ebenfalls 60-Jähriger von einem Pitbull gebissen.

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