Figur der Justizia hält eine Waage in der Hand.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | David-Wolfgang Ebener)

Anzeige - ja oder nein?

Juristische und psychologische Hilfe für Opfer sexueller Übergriffe

Stand
AUTOR/IN
Matthias Zeller
ONLINEFASSUNG
Paula Zeiler
Bild von Autorin Paula Zeiler aus der SWR Aktuell Redaktion in Freiburg (Foto: SWR)

Sexuelle Belästigung endet vor Gericht regelmäßig ohne Haftstrafe. Wann eine Anzeige trotzdem ratsam ist und wo Betroffene Hilfe bekommen.

Junge Leute lernen sich heute oft im Internet kennen. So auch eine 18-Jährige und ein 29-Jähriger. Gleich beim ersten Treffen wurde die junge Frau gegen ihren Willen geküsst und an den Po gefasst. Daraufhin zeigte sie den Mann an. Am Montag entschied das Amtsgericht Lörrach: anstelle einer Bestrafung wird es einen Täter-Opfer-Ausgleich geben. Das ist eine Art runder Tisch, an dem Täter und Opfer sich aussprechen. Hat sich die Anzeige trotzdem gelohnt?

Anzeige kann eine offizielle Grenze sein

Die Freiburger Anwältin Claudia Meng ist auf den Opferschutz spezialisiert und hat unter anderem Maria H. vertreten, die jahrelang verschwunden und von einem 40 Jahre älteren Mann sexuell missbraucht worden war. Die Antwort auf die Frage, ob sie einer jungen Frau dazu rät, einen sexuellen Übergriff anzuzeigen oder nicht, macht sie vor allem von der Zielsetzung der Mandantin abhängig: "Nicht jedem Opfer geht es automatisch um die Bestrafung oder die Verurteilung. Sondern es kann ja auch darum gehen, das man das ganze der Polizei gemeldet hat, damit an den Beschuldigten herangetreten wird, dass diese Grenze auch offiziell gezogen wird. Ich kann eine Mandantin haben, die erlebt eine sexuelle Belästigung als einen massiven Einschnitt in Ihre Intimsphäre und ich kann eine Mandantin haben, die sagt 'Vielleicht hat er das gar nicht so gemeint.'"

"Als Zielsetzung ist relevant, was das ganze psychisch aus der Geschädigten macht und wie man ihr helfen kann."

Anwältin klärt Betroffene vor Gerichtsverhandlung auf

Anwältin Claudia Meng geht es vor allem darum, Opfern von sexuellen Übergriffen von Anfang an klarzumachen, was auf sie zukommt - bei der Befragung durch die Polizei oder im Zeugenstand vor Gericht. Dazu gehört, dass Strafverfahren lange dauern und sehr belastend sein können. Zum Beispiel erklärt Meng der Klägerin, warum sie vor Gericht nochmal alles erzählen muss. So dürfen die Schöffen die Verfahrensakten vor der Hauptverhandlung gar nicht lesen. Das ist wichtig, begründet die Anwältin: "Wenn ein Opfer das nicht weiß, sitzt es vollkommen perplex da und denkt, 'Ich hab das doch alles bei der Polizei schon mal erzählt - warum wollen die das heute nochmal wissen - misstrauen die mir?'"

Eine Besonderheit gerade bei Sexualstraftaten ist, dass die Aussichten auf eine Verurteilung des Täters schwierig sind, weil meist Aussage gegen Aussage steht. Auch dazu schenkt die Rechtsanwältin und Opferschutz-Spezialistin ihren Mandantinnen reinen Wein ein: "Wenn das Opfer sagt, es geht mir nur darum, dass er eine Haftstrafe bekommt, muss ich natürlich vorher offen reden, dass bei einer sexuellen Belästigung eine Haftstrafe regelmäßig nicht zu erwarten ist."

"Bei einer sexuellen Belästigung ist eine Haftstrafe regelmäßig nicht zu erwarten."

Frauenberatungsstellen unterstützen Betroffene psychologisch

Ebenso wichtig wie die rechtliche Begleitung ist die psychologische. Darum kümmert sich etwa die Diplom-Sozialpädagogin Justina Störk von der Frauenberatungsstelle in Lörrach. Die Beraterinnen geben keine Ratschläge was angezeigt werden soll oder nicht. Für sie ist es wichtig, dass Betroffene die Gerichtsverhandlung nachbesprechen können. Die Beraterin sieht, dass dadurch eine große Stabilisierung und deutlich besser Verarbeitung möglich ist.

Zum Fall Ayleen

Gottenheim

Landgericht Limburg nennt neue Details Fall Ayleen: Tatverdächtiger sollte lebenslang überwacht werden

Der 29-jährige Tatverdächtige aus Hessen sollte laut einem Gerichtsbeschluss unbefristet unter Aufsicht gestellt werden. Dagegen legte der Mann Einspruch ein - mit Erfolg.

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR Fernsehen BW

Freiburg

Noch viele offene Fragen zum Tod der 14-Jährigen Gericht beendete Überwachung von Tatverdächtigem im Fall Ayleen

Der Schrecken ist groß nach dem Tod der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim. Viele Fragen sind noch offen, unter anderem warum der Tatverdächtige nicht weiter überwacht wurde.

Stand
AUTOR/IN
Matthias Zeller
ONLINEFASSUNG
Paula Zeiler
Bild von Autorin Paula Zeiler aus der SWR Aktuell Redaktion in Freiburg (Foto: SWR)