Im Streit der Waffenhersteller Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar und Haenel aus Suhl in Thüringen hat das Landgericht Düsseldorf zu Gunsten von Heckler & Koch entschieden.
Es ist ein weiteres Kapitel im Rechtsstreit der beiden Waffenhersteller aus Baden-Württemberg und Thüringen. Ein Halbautomatik-Sturmgewehr von C.G. Haenel verletzt nach Auffassung des Gerichts das Patentrecht von Heckler & Koch.
Patentrecht verletzt: Klage gegen Haenel
Heckler & Koch hatte gegen den thüringische Konkurrenten Haenel geklagt wegen eines Patentrechtsverstoßes, bei dem es um Öffnungen im Gewehrlauf zur schnellen Wasserableitung aus der Waffe geht. Auch die Patentkammer in Düsseldorf sieht in dem Fall das Patentrecht verletzt. Sie hält außerdem Ansprüche von Heckler & Koch gegenüber Haenel auf Unterlassung, Auskunft, Rückruf und Vernichtung für begründet.
Urteil bezieht sich auf die Halbautomatik des Gewehrs
Schadensersatz muss Haenel wegen einer Verjährung aber nicht zahlen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Halbautomatik-Version des Gewehrs und nicht auf die Vollautomatik, die Haenel der Bundeswehr verkaufen will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.