13 Jahre Freiheitsstrafe im "Wildcamper"-Prozess

Täter muss wegen Totschlags ins Gefängnis

Stand
Autor/in
Matthias Zeller

Ein 39-jähriger Bauarbeiter ist vom Landgericht Waldshut-Tiengen im sogenannten „Wildcamper-Prozess“ wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Der "Wildcamper-Prozess", der wegen des Schweizer Opfers auch in der Schweiz für viel Aufmerksamkeit gesorgt hatte, ist mit einer Verurteilung zu Ende gegangen: Der Täter, der im Prozess gestanden hatte, wurde vom Landgericht Waldshut-Tiengen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nach langem Schweigen legte der Täter ein Geständnis ab

Der Täter, ein 39-jähriger Bauarbeiter hatte lange geschwiegen und die Tat erst am vorletzten Tag gestanden. Die Staatsanwaltschaft sah darin reine "Prozessstaktik", um bei der Verurteilung besser wegzukommen. Der Täter hatte sich bei der Familie des Opfers, eines frisch gebackenen Familienvaters mit einer vier Monate alten Tochter, für die Tat entschuldigt.

In der Erklärung, die sein Anwalt für den nicht Deutsch sprechenden Täter verlesen hat, äußerte er Verständnis dafür, dass die Familie seine Bitte um Verzeihung möglicherweise nicht annehmen kann.

Motiv bleibt unklar

Das 31-jährige Opfer wollte am Abend der Tat im Juni vergangenen Jahres an einer Badestelle am Rheinufer von Jestetten im Kreis Waldshut in einer Hängematte übernachten. Dabei war ihm zufällig der Täter begegnet, der mit einer Baukolonne aus Lettland gerade am Hochrhein arbeitete. An einem Joint, den das Opfer offenbar dabei hatte, fanden sich Spuren beider Männer.

"Eine völlig sinnlose Tat."

Der Täter hatte seinem Opfer erst mit Fäusten, dann mit einem einen Meter langen Holzscheit mindestens sechs Mal auf den Kopf geschlagen und den Familienvater so getötet.

Gericht hält Habgier für plausibel

In seiner Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter Martin Hauser von einer "völlig sinnlosen Tat". Warum der Täter sein Opfer erschlagen hat, bleibt auch nach dem Urteil offen.

Im Landgericht Waldshut-Tiengen ist der "Wildcamper"-Prozess zu Ende gegangen.
Im Landgericht Waldshut-Tiengen ist der "Wildcamper"-Prozess mit einer Verurteilung zu Ende gegangen.

Das Gericht hält Habgier für das plausibelste Motiv. Klar ist, dass der Täter kein Geld mehr hatte und seinen Lohn als Bauarbeiter erst am nächsten Tag bekommen sollte. Er war in einem Schrebergarten zudem dabei beobachtet worden, wie er nach Geld suchte. Der Täter saß in seiner Heimat Lettland bereits wegen eines Raubmordes im Gefängnis.

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