Verwaltungsgericht Freiburg entscheidet

Klage abgewiesen: Corona-Impfung von Freiburger Polizistin war kein Dienstunfall

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Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage einer Polizistin abgewiesen. Sie wollte eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen als Dienstunfall anerkannt haben.

Eine Polizistin ist mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert, eine Corona-Impfung als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Sie hatte sich während der Pandemie im März 2021 zu einer Schutzimpfung angemeldet. Der Termin war über das Polizeipräsidium vereinbart worden und die Klägerin hatte dafür eine Arbeitszeit-Gutschrift von zwei Stunden erhalten. Nach der Impfung musste die Polizistin allerdings wegen allergischer Reaktionen für mehrere Tage ins Krankenhaus. Das wollte sie per Klage als Dienstunfall geltend machen.

Das Verwaltungsgericht Freiburg sah die Voraussetzung für einen Dienstunfall nicht erfüllt und hat die Klage der Polizistin am Dienstag abgewiesen. Die Klägerin sei dienstlich nicht verpflichtet gewesen, zum Impfzentrum zu gehen und der Körperschaden sei nicht in Ausübung oder infolge des Polizeidienstes entstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Polizistin kann Berufung einlegen.

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SWR

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