Eine 93-jährige Frau, die ihre 95-jährige Schwester pflegt. Davon berichten die Beratungsstellen für Senioren und Angehörige im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Und auch darüber, wie schwierig es ist, etwa eine Kurzzeit-Pflege für einen Angehörigen zu finden. Die Mitarbeiterinnen im Pflegestützpunkt Breisgau-Hochschwarzwald sehen sich immer mehr als Verwalterinnen eines großen Mangels.
Zu viele bürokratische Hürden für pflegende Angehörige
Weil die Pflegeheime voll sind, und Fachkräfte im Bereich der ambulanten Pflege auch durch die Corona-Pandemie immer weniger werden, lastet ein großer Teil der Pflege auf den Angehörigen. Von 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 80 Prozent zu Hause versorgt, die Hälfte von ihnen nicht durch professionelle Dienste, sondern von ihren Angehörigen. Für sie ist es schwierig, Beruf und Pflege unter einen Hut zu bringen, sagt Birgit Grammelspacher vom Pflegestützpunkt Südlicher Breisgau.
Hoher bürokratischer Aufwand
"Es gibt die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Aber das ist sehr bürokratisch", berichtet sie. Auch die Familienpflegezeit sei sehr komplex in der Umsetzung. Die rechtlichen Grundlagen, etwa auch, um eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, müssten vereinfacht werden, fordern die Mitarbeiterinnen vom Pflegestützpunkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Künftig sehen die Beraterinnen die Kommunen immer mehr in der Pflicht. Um Pflegebedürftige gut versorgen zu können, brauche es bessere Strukturen in den Gemeinden für Serviceleistungen, kostenlose und vor allem neutrale, also Träger-unabhängige Beratung. So gibt es nun im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seit Kurzem den "Arbeitskreis sorgende Gemeinde".
Besser rechtzeitig vorsorgen
Weil der demographische Wandel weiter fortschreitet und die Generation der Babyboomer erst noch ins Alter kommt, wird die Situation in Sachen Pflege nicht besser. Deshalb raten die Expertinnen vom Pflegestützpunkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, dass man schon frühzeitig, in guten Tagen Vorsorge trifft. Dazu gehört das Gespräch mit allen Angehörigen. Aber etwa auch, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.