Wer aus Deutschland Feuerwerkskörper in der Schweiz kauft, muss seinen Einkauf am deutschen Zoll anmelden. Zudem ist darauf zu achten, dass die Raketen und Böller auch ein entsprechendes Zulassungs-Zeichen aufweisen, das deren Sicherheit garantiert. Fehlt bei der gekauften Pyrotechnik die sogenannte CE-Kennzeichnung, ist eine Einfuhr verboten, teilt das Lörracher Hauptzollamt mit
Zoll kündigt Kontrollen an
Die Ware wird dann beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Die deutschen Zollbeamten werden daher in den nächsten Tagen stichprobenartig nach Feuerwerkskörpern fragen und entsprechende Kontrollen durchführen. Die Einfuhr von Schweizer Pyrotechnik halte sich allerdings seit Jahren in Grenzen, so eine Zollsprecherin. Bislang habe es auch keine größeren Schmuggelversuche gegeben.