Das Landgericht Limburg hat am Donnerstagnachmittag neue Details zur Führungsaufsicht des Tatverdächtigen im Fall Ayleen bekannt gegeben. Demnach sollte der Mann nach seiner Entlassung 2017 aus den Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Krankenhaus zunächst für drei Jahre überwacht werden. Das Amtsgericht Wetzlar verlängerte diese Frist dann im Januar 2020 auf unbefristete Zeit.
Gegen diese unbefristete Aufsicht habe der Mann Beschwerde eingelegt - mit Erfolg. Das Landgericht Limburg verlängerte die Aufsicht nur um weitere zwei Jahre.
Gericht: "Weitere Aufsicht nicht gerechtfertigt"
"Die sehr strengen Anforderungen an eine unbefristete - also auf lebenslange Dauer angelegte - Führungsaufsicht wurden zum damaligen Zeitpunkt der Entscheidung nicht als gegeben angenommen", heißt es wörtlich in einer Pressemitteilung des Landgerichts.
Der heute 29-Jährige habe in den dann folgenden zwei Jahren unter Aufsicht nichts getan, was eine unbefristete Überwachung gerechtfertigt hätte, so das Landgericht Limburg. Er sei zwar mit Diebstahl- und Verkehrsdelikten aufgefallen, nicht aber mit Sexualdelikten. Daher sei die Dauer der Führungsaufsicht nicht mehr verlängert worden und am 25. Januar planmäßig ausgelaufen. Laut der SWR-Redaktion "Recht und Justiz" läuft eine befristete Führungsaufsicht von selbst aus. Es gibt demnach keine automatische Überprüfung durch das Gericht, ob das Auslaufen immer noch gerechtfertigt ist. Um die Aufsicht zu verlängern oder in eine unbefristete umzuwandeln, müsste das beispielsweise die Staatsanwaltschaft aktiv beantragen.
Tatverdächtiger soll Kontakt zu Ayleen im Internet aufgenommen haben
Nach dem Ende der Führungsaufsicht soll der nun im Fall Ayleen dringend Tatverdächtige über Wochen im Internet mit dem 14-jährigen Mädchen aus Gottenheim gechattet haben, bis die 14-Jährige - den bisherigen Erkenntnissen der Polizei nach - in seinem Auto mit nach Hessen fuhr. Ihr toter Körper war dort am Freitag, 29. Juli 2022, im Teufelsee (Wetteraukreis) gefunden worden. Beim Tatverdächtigen fanden die Ermittler persönliche Gegenstände des Mädchens.
Wie ebenfalls am Donnerstag bekannt wurde, soll gegen den Beschuldigten in Hessen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung vorliegen. Er soll Ende April versucht haben, eine Schülerin durch Textnachrichten zu einer Beziehung zu überreden.