Kreuz auf einem Wörterbuch mit dem Wort Missbrauch (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Erzbischof und Generalvikar sprechen Selbstverpflichtung aus

Erzdiözese Freiburg erlässt neuen Kodex gegen sexuelle Gewalt

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Ulrike Liszkowski

Um sexualisierter Gewalt in der Kirche vorzubeugen, hat die Erzdiözese Freiburg einen weiteren Verhaltenskodex erlassen. Auch Erzbischof und Generalvikar verpflichten sich.

Das Dokument hält fest, "wie das Personal in der Seelsorge ihm anvertrauten Personen begegnet, damit ein grenzachtender Umgang gewährleistet wird und Kirche ein sicherer Raum für alle Beteiligten ist". Das teilte die Diözese am Mittwoch mit.

Welche Wortwahl oder wieviel Körperkontakt ist angemessen? Was gilt bei Veranstaltungen mit Übernachtungen oder im Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken? Zu solchen Fragen, etwa im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, jungen oder hilfebedürftigen Erwachsenen, gibt der Verhaltenskodex demnach konkrete Hinweise.

"Meilenstein in der Präventionsarbeit"

Die Regeln seien unter breiter Beteiligung, unter anderem von Mitarbeitervertretungen und Priesterrat, erarbeitet worden. Der Verhaltenskodex soll zum 1. August 2022 in Kraft treten. Nach Darstellung eines Diözesen-Sprechers ist er eine Weiterentwicklung eines bereits existierenden Kodex' aus dem Frühjahr. Seit 2012 hat die Erzdiözese Freiburg die Prävention gegen sexualisierte Gewalt stetig weiterentwickelt.

"Neben den individuellen Schutzkonzepten der Kirchengemeinden gibt es nun einen einheitlichen, verbindlichen Verhaltenskodex für alle Seelsorgenden – das ist ein weiterer Meilenstein in unserer Präventionsarbeit!“

Speziell an pastoral tätiges Personal gerichtet

Der neue Verhaltenskodex richte sich speziell an Personal, das pastoral tätig ist, also an geweihte Priester und Diakone, aber auch nicht geweihte pastorale Mitarbeiter wie Gemeindereferenten, Ehrenamtsbeauftragte oder Rentner mit pastoralen Aufträgen. Zugleich bekräftigten Erzbischof Stephan Burger und Generalvikar Christoph Neubrand im Rahmen der Unterzeichnung des Verhaltenskodex, dass sie sich selbst in einer Selbstverpflichtung allen Präventionsmaßnahmen unterziehen.

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