Das Landgericht Konstanz hat einen 41-jährigen Mann aus Unterkirnach wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige verurteilt. Der bereits vielfach vorbestrafte Mann muss drei Jahre ins Gefängnis.
Tat geschah in der gemeinsamen Wohnung
Das Konstanzer Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2015 seine Ex-Frau in der gemeinsamen Wohnung im Schramberg (Kreis Rottweil) vergewaltigte. Mit ihr hat er zwei gemeinsame Kinder.
Weitere Vergewaltigungen konnten ihm nicht nachgewiesen werden
Zum anderen war das Gericht davon überzeugt, dass er vier Jahre später auch seine damalige Freundin vergewaltigt hat - in der gemeinsamen Wohnung in Unterkirnach im Schwarzwald-Baar-Kreis. Außerdem habe der Verurteilte Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben. Freigesprochen wurde der 41-Jährige allerdings von zwei weiteren Anklagen wegen Vergewaltigungen seiner Ex-Freundin. Hier hat das Gericht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden.
