Die allgemeine Maskenpflicht kommt auch für Baden-Württemberg. Das hat die Landesregierung am Dienstagmittag bekanntgeben. Die Menschen müssen ab dem 27. April Masken tragen, wenn sie in Läden gehen oder mit Bussen und Bahnen unterwegs sind. So soll die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Die meisten Menschen befürworten die Entscheidung, wie eine Umfrage in der Freiburger Innenstadt zeigt (Video).
Vorreiter in Baden-Württemberg: Sulz am Neckar
Baden-Württemberg ist eines von zehn Bundesländern, in denen mittlerweile eine allgemeine Maskenpflicht gilt. In der Stadt Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) müssen die Menschenn schon länger in der Öffentlichkeit Masken tragen.
Es war die erste Stadt in Baden-Württemberg, die die Menschen, auch in den Teilorten, dazu verpflichtet eine Nasen-Mund-Schutz-Maske zu tragen: Beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienst - und Handwerkerarbeiten und beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit mindestens einer anderen Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, gilt die Pflicht, Mund und Nase mit einer Maske abzudecken. Jeder "hat in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen", heißt es in der Allgemeinverfügung.
Maskenpflicht mit Ausnahmen – Ausgangssperre nicht ausgeschlossen
Beim Spazierengehen oder Sport unter freiem Himmel mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern muss die Maske nicht getragen werden. Auch wer alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts Auto fährt, kann auf den Schutz verzichten.