Eigentlich sollten die Rodungen im Freiburger Stadtteil Dietenbach schon vor einem Jahr beginnen. Neben einer neuen Straßenbahntrasse soll auf dem freiwerdenden Stück auch eine Gashochdruckleitung verlegt werden. Nach mehreren Gerichtsentscheidungen und einer zusätzlichen Genehmigung der Stadt Freiburg hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden, dass die Genehmigung für die Waldrodung rechtmäßig sei. In der aktuellen Rodungssaison zwischen jetzt und Ende Februar kann das Waldstück in der Größe eines halben Fußballfeldes somit voraussichtlich gerodet werden. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sollte der NABU erneut dagegen vorgehen, müsste der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nochmals darüber entscheiden.
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