CDU-Leuchtschrift (Foto: dpa Bildfunk, Michael Kappeler)

Nach Bekanntwerden von Ermittlungen

Schwere Vorwürfe gegen Mitglied bringen CDU Südbaden in Erklärungsnot

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Jana Lange und Christof Gerlitz

Es herrscht ein politischer Ausnahmezustand in der CDU Südbaden. Der Grund für die Aufregung ist hochbrisant und trifft die christliche Partei bis ins Mark.

Es geht um ein bekanntes CDU-Mitglied aus Südbaden. Nach SWR-Informationen wurde vor wenigen Jahren gegen den Mann ermittelt. Der Vorwurf war schwerwiegend und hatte mit seinem Privatleben zu tun. Doch eine Anklage hat es nie gegeben.

Was ist passiert?

Ein Teil des Verfahrens ist gegen eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro eingestellt worden. Der andere Teil wurde ebenfalls eingestellt, weil die Ermittlungen nicht "genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage" ließen (StPO, §170) - so heißt es im entsprechenden Paragrafen der Strafprozessordnung. Die Vorwürfe ließen sich also nicht beweisen.

Schild der CDU-Bezirksgeschäftsstelle Südbaden (Foto: SWR, Ina Held)
Geschäftsstelle der CDU Südbaden in Freiburg

Staatsanwaltschaft verweist auf Persönlichkeitsrechte

Für das CDU-Mitglied gilt also weiterhin die Unschuldsvermutung. Damit verbunden sind umfassende Persönlichkeitsrechte, vor allem auch im Hinblick auf eine mögliche Identifizierbarkeit des Mannes durch die Berichterstattung in den Medien. Details der Ermittlungen sind dem SWR bekannt und wurden von mehreren Quellen bestätigt.

Die zuständige Freiburger Staatsanwaltschaft wollte auf Anfrage des SWR in der Sache keine Auskunft geben. Begründung: "Einer Auskunft stehen überwiegende schutzwürdige private Interessen beteiligter Personen (…) gegenüber."

Die Öffentlichkeit hat nie davon erfahren

Im Zuge des Verfahrens wurde das Thema auch im Immunitätsausschuss des Bundestages behandelt. Das bedeutet, dass das Bundestagspräsidium und die Mitglieder des Ausschusses informiert gewesen sein müssen.

Doch wie funktioniert so etwas? Der Ablauf sei immer der gleiche, erklärt Johannes Fechner, SPD-Abgeordneter aus Emmendingen, der aktuell im Immunitätsausschuss sitzt. Danach informiert zunächst die Staatsanwaltschaft den Bundestagspräsidenten und der wiederum den Ausschuss. Dort wird dann beraten und nur in "absolut" seltenen Fällen erheben die Mitglieder Einspruch gegen die Ermittlungen.

Denn, so Fechner, es dürfe im Bereich der Strafverfolgung keine Privilegien für Politiker geben. Erst wenn Anklage erhoben wird, muss der Bundestag formal in einer öffentlichen Sitzung die Immunität aufheben und somit den Weg freimachen für ein Strafverfahren. In diesem Fall ist es nicht zu einer öffentlichen Sitzung und einer Aufhebung der Immunität gekommen, weil die Ermittlungen eingestellt wurden.

Wer wusste noch Bescheid?

Nach SWR-Informationen war auch der damalige Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger informiert. In den Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren ist ein streng formalisierter Weg durch die Hierarchien vorgesehen (RiStBV, §191 ff.). Bei Ermittlungen besteht in besonderen Fällen danach eine Berichtspflicht, auch an den zuständigen Polizeipräsidenten. Zum Zeitpunkt der Ermittlungen war das Bernhard Rotzinger. Im März 2019 ging er in den Ruhestand. Nur wenige Monate nach seiner Pensionierung zog er für die CDU in den Freiburger Gemeinderat ein und wurde später zum Vorsitzenden des Kreisverbands Freiburg gewählt.

Freiburger Ex-Polizeipräsident erklärt sich

Inzwischen liegt dem SWR eine schriftliche Erklärung vor, die Rotzinger verschickt hat. Darin spricht er unter anderem von seiner Verschwiegenheitspflicht, die über die Dienstzeit hinaus und bis heute reiche. Es sei ihm gesetzlich verboten, Informationen, die ihm dienstlich bekannt geworden sind, privat oder persönlich zu verwenden.

Bernhard Rotzinger noch als Freiburger Polizeipräsident (Foto: dpa Bildfunk, Patrick Seeger)
Bernhard Rotzinger (Archivbild), noch als Freiburger Polizeipräsident

Die Erklärung ist allgemein gehalten und bezieht sich nicht auf eine bestimmte Person. In diesem Zusammenhang erwähnt Rotzinger auch den Diensteid, an den er sich immer gehalten habe. So steht im Beamtenstatusgesetz, dass Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei (...) ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren haben.

Rotzinger soll CDU-Kreisverband Rücktritt angeboten haben

Es deutet nichts darauf hin, dass Bernhard Rotzinger als ehemaliger Polizeipräsident dienstlich einen Fehler gemacht hat. Moralisch befindet er sich offenbar in einer Art Zwickmühle. Er soll dem Kreisverband inzwischen seinen Rücktritt angeboten haben, weil er die Ausführung seiner Ämter in der Partei sowie im Freiburger Gemeinderat vor diesem Hintergrund nicht mehr für vertretbar halte, wie es heißt.

Der Verband soll den Rücktritt seines Vorsitzenden allerdings abgelehnt haben und offenbart damit ein weiteres Dilemma: Denn ein solcher Schritt müsste öffentlich begründet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann, um den es geht, dabei erkennbar wird, ist groß. Und für die CDU gelten in diesem Fall dieselben juristischen Regeln, wie für die Berichterstattung der Medien.

Wie reagiert der Mann, um den es geht?

Das CDU-Mitglied selbst hat sich aktuell nicht zu den Vorwürfen geäußert. Eine SWR-Anfrage blieb von ihm persönlich bislang unbeantwortet. Sein Anwalt sagt, er habe die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.

Wie geht es in der CDU weiter?

Das Thema ist Stadtgespräch im politischen Freiburg. Alle reden darüber, allerdings nur hinter vorgehaltener Hand. Viele haben eine Vermutung, um wen es sich handelt, doch öffentlich würde zurzeit niemand einen Namen nennen. Zu groß ist die Angst vor schweren juristischen Konsequenzen, auf die von einem renommierten Anwalt vehement hingewiesen wird. Und das Prinzip der Einschüchterung im Hintergrund funktioniert bislang.

Bezirksvorsitzender Schwab fühlt sich getäuscht

In einer ersten offiziellen Reaktion unmittelbar nach Veröffentlichung der SWR-Recherchen äußerte sich die CDU am Mittwochabend schockiert. Man habe von den Vorwürfen und Ermittlungen damals nichts gewusst und fühle sich getäuscht, sagte der Vorsitzende des Bezirksverbands Südbaden, Andreas Schwab, auf Anfrage in einem Telefoninterview. In den entscheidenden Gremien sei darüber gesprochen worden, ob das betreffende Mitglied nicht einen freiwilligen Austritt ins Auge fassen sollte.

"Das entsprechende CDU-Mitglied ist angesprochen worden. Die CDU ist der Auffassung, dass ein Verbleib mit diesen Vorwürfen, sollten sie denn zutreffen, nicht denkbar ist."

Die Partei ist um Schadensbegrenzung bemüht. Doch wie es konkret in der Sache weitergeht, ist fraglich. Denn die CDU in Südbaden hat nur wenig Handlungsspielraum. Vor allem aber scheint ihr eine Auseinandersetzung mit den Anwälten des CDU-Mitglieds bislang zu riskant.

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Jana Lange und Christof Gerlitz