Die berühmte Verhaltensforscherin Jane Goodall hatte einen sehr engen Kontakt zu den Schimpansen. Heute nimmt man an, dass das manche Forschungsergebnisse beeinflusst hat. (Foto: IMAGO, imago images / Danita Delimont)

Primaten sollten besser geschützt werden

Abstimmung in Basel: wohl keine Grundrechte für Affen

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Katja Schiementz (SWR)
T. Bossard (SRF)

An diesem Sonntag haben die Basler Bürgerinnen und Bürger über Grundrechte für Affen abgestimmt. Es war weltweit die erste Volksabstimmung dieser Art.

Ob Affen die gleichen Rechte wie Menschen erhalten sollen, darüber hat an diesem Sonntag eine Abstimmung im Schweizer Kanton Basel-Stadt stattgefunden. Die Baslerinnen und Basler lehnen die Tierschutz-Initiative allerdings klar ab.

Konkret haben Unterstützende der Initiative gefordert, dass Primaten das Recht auf Leben und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit zugesprochen wird.

Rund 500 Affenarten wären betroffen

Die Tierschutzorganisation “Scientence Politics“ hatte die Volksinitiative „Grundrechte für Primaten“ bereits 2017 lanciert.

"Affen sind sind soziale Wesen und uns sehr ähnlich"

Primaten sind intelligente, soziale und fühlende Wesen

Die Initianten argumentieren, dass Primaten unsere nächsten Verwandten seien: Sie sind intelligente, soziale und fühlende Wesen und uns Menschen sehr ähnlich. Sie verfügen wie wir über ein Ich-Bewusstsein und haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Auch einen Sinn für Humor konnte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits bei den Affen nachweisen.

Tierschutzrecht nicht ausreichend für Menschenaffen

Das Tierschutzrecht biete den Primaten keinen ausreichenden Schutz, kritisieren die Initiatoren. Denn es regele auch, wie wir Tiere verwenden, verletzen und töten dürfen. Deshalb müssten ihnen eingeschränkte Grundrechte gewährt werden.

Grundrechte für Affen könnten Tierversuche verhindern

Die Primaten-Initiative richtet sich in erster Linie gegen qualvolle Tierversuche an Affen. Solche Versuche gibt es aber in der Basler Pharmaindustrie schon seit Jahren nicht mehr. Künftig wären sie allerdings verboten.

"Ein Erlösen kranker Tiere wäre nicht mehr möglich"

Die Gegner der Primaten-Initiative halten das derzeitige Schweizer Tierschutzgesetz für ausreichend. Es sei eines der strengsten der Welt und regele schon heute, dass Tiere nicht unnötig leiden dürften. Zudem könnten kranke oder verletzte Tiere nicht mehr von ihren Leiden erlöst werden, weil dies dem geforderten „Recht auf Leben“ widersprechen würde.

"Jedes Tier ist ein komplexes Wesen, egal ob das ein Affe, eine Antilope oder ein Regenwurm ist"

Zudem halten die Gegner die Volksinitiative für ethisch fragwürdig. Für Adrian Baumeyer, Affenkurator am Basler Zoo, sind alle Tiere komplexe Wesen. Selbst ein Regenwurm sei ein fühlendes und leidendes Wesen. Dass die Initiative Primaten hier privilegieren wolle, sei willkürlich.

Ausgang der Primaten-Initiative hätte vorerst keine Auswirkungen

Die Initiative betrifft ausschließlich Primaten, die im staatlichen Besitz des Kantons Basel-Stadt sind. Dies haben Schweizer Gerichte ausdrücklich so festgelegt, nachdem jahrelang darüber gestritten wurde, ob die Primaten-Initiative überhaupt zulässig ist. Der Basler Zoo, der eine private Einrichtung ist und die Basler Pharmafirmen und Forschungsinstitutionen, die ohnehin keine Affen mehr zu Versuchszwecken halten, wären also von einer möglichen Annahme des Volksbegehrens nicht betroffen.   

Hier der Mitschnitt SWR Aktuell BW - Dreiland Aktuell ab 5:24

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Katja Schiementz (SWR)
T. Bossard (SRF)