Ballweg hatte am 19. Dezember 2020 in Freiburg an einer Versammlung unter dem Motto "Gegen Faschismus und staatliche Willkür" teilnehmen wollen. Die Stadt Freiburg hatte diese sowie jegliche Ersatzversammlung aufgrund der angespannten Corona-Situation jedoch verboten. Als Ballweg dennoch mit rund 80 Demonstrierenden vom Kanonenplatz auf dem Schlossberg hinunter in die Innenstadt zog, wurde die Gruppe von zahlreichen Polizeibeamten aufgehalten.
Ballweg: Platzverweise und Aufnahme der Personalien rechtswidrig
Ballweg hält die Umschließung der Gruppe, die Feststellung seiner Identität sowie einen anschließenden Platzverweis für rechtswidrig. Die Polizei argumentiert dagegen, dass sie aufgrund mehrerer Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes die Identität der Demonstrierenden feststellen musste. Ballweg ließ sich am Montag vor dem Verwaltungsgericht durch seinen Anwalt vertreten. Das Urteil wird in wenigen Wochen erwartet.
Der Streitwert liegt bei 15.000 Euro
Nachdem in den sozialen Medien für die Versammlung auf dem Platz der alten Synagoge in Freiburg geworben und Ballweg als Redner angekündigt wurde, ordnete die Stadt Freiburg auch für diese Veranstaltung ein Verbot an und nannte die angespannte Corona-Situation als Grund. Die Auflösung der Versammlung hätte nach Ansicht des Klägers nicht durch Lautsprecheransagen der Polizei erfolgen dürfen, sondern ausführlich schriftlich begründet werden müssen. Der Streitwert liegt bei 15.000 Euro.