Jan P. verdeckt sein Gesicht im Gericht

Höchststrafe für sexuell motiviertes Verbrechen

Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Mord an Ayleen

Stand
Autor/in
Ulrike Liszkowski
Bild von SWR-Redakteurin Ulrike Liszkowski

Für den Mord an der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim in der Nähe von Freiburg muss Jan P. lebenslang in Haft. Das Landgericht Gießen hat die Höchststrafe verhängt.

Im Prozess um die in Hessen getötete 14-jährige Ayleen ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen verhängte gegen den 30-jährigen Jan P. aus Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung an. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass er vorzeitig nach 15 Jahren in Freiheit kommt.

In Gottenheim (Breisgau-Hochschwarzwald) sind viele erleichtert, dass das Urteil nun gefallen ist. Denn der Prozess hat Trauer und Schmerz weiter aufgewühlt. Der Bürgermeister von Gottenheim, Christian Riesterer, hält das Urteil für richtig. Er hofft, dass der Täter nie mehr auf freien Fuß kommt.

Der Mord war sexuell motiviert - "Ayleen hatte keine Chance"

Die Vorsitzende Richterin, Regine Enders-Kunze, sagte bei der Urteilsverkündung, es gebe keine Zweifel, dass der Mord ausschließlich sexuell motiviert war. Jan P. hatte im Prozess dazu durchgehend geschwiegen. In den vergangenen drei Monaten vor Gericht haben dennoch die Zeugenaussagen und vor allem auch die Einblicke in die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ein erschreckendes Bild des Verurteilten gezeigt. "Ayleen hatte keine Chance", so die Vorsitzende Richterin.

Heike Borufka, Reporterin beim Hessischen Rundfunk, hat den Prozess und die Urteilsverkündung in Gießen verfolgt. Sie berichtet im Radio:

An die Familie gerichtet, sagte die Vorsitzende Richterin zum Schluss, sie hoffe, dass die Ausführungen und das Bild des Angeklagten ihnen helfe zu erkennen, dass es Menschen und Verhaltensweisen gebe, die man nicht vorhersehen und auch nicht verhindern könne. 

Ayleens Mutter war zur Urteilsverkündung nach Gießen gekommen. Begleitet wurde sie von ihrer Anwältin, die sie im Prozess als Nebenklägerin vertrat. Die Mutter hatte in dem Prozess als Zeugin auch die Wesensveränderung ihrer Tochter beschrieben.

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Ayleen wurde rund 300 Kilometer verschleppt

Der 30-jährige Verurteilte hatte das Mädchen im Juli vergangenen Jahres aus ihrem Heimatort Gottenheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) abgeholt, sie rund 300 Kilometer entfernt in ein Waldstück im hessischen Landkreis Gießen gebracht. Dort versuchte er, die 14-Jährige zu vergewaltigen. Danach erwürgte er das Mädchen und versenkte ihre Leiche in einem See im Wetteraukreis. Gut eine Woche nach ihrem Verschwinden wurde die Leiche dort gefunden. Noch am selben Tag nahmen Spezialkräfte der Polizei den damals noch 29-jährigen Jan P. fest. In seiner Wohnung wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen gefunden.

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Chats und Bewegungsprofile von Jan P. und Ayleen ausgewertet

Die Ermittler werteten unter anderem Handydaten von Jan P. aus. Dabei fanden sie heraus, dass Ayleen und der deutlich ältere Mann einander offenbar Monate vorher über eine Messenger-App kennengelernt und tausende Nachrichten mit stark sexualisiertem Inhalt ausgetauscht hatten. Er hatte immer wieder Nacktfotos von der 14-Jährigen gefordert, sie damit unter Druck gesetzt und auch gedroht, sich umzubringen oder ihren Familienmitgliedern etwas anzutun. Teils schrieb er der Schülerin Hunderte Nachrichten pro Tag. Jan P. sei zum "Feind in ihrem Chat" geworden, wie es die Staatsanwaltschaft ausdrückte. Ähnliche Chats führte Jan P. auch mit anderen Mädchen, eine war erst 13 Jahre alt.

Die Ermittler konnten auch ein Bewegungsprofil des Verdächtigen erstellen und sich ein Bild vom mutmaßlichen Tatablauf verschaffen. Und sie fanden ein Masturbationsvideo von Jan P., das er einer anderen Teenagerin geschickt hatte - nur wenige Stunden, nachdem er Ayleen mutmaßlich erwürgt und ihre Leiche in den Teufelsee geworfen hatte.

Mörder von Ayleen war schon wegen Sexualverbrechen verurteilt

Bereits als Jugendlicher im Alter von 14 Jahren war Jan P. wegen versuchter Vergewaltigung, versuchten Kindesmissbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und für rund zehn Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Ein psychiatrischer Gutachter hatte während des Mordprozesses eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen bei ihm festgestellt. Zugleich hielt der Gutachter ihn für voll schuldfähig und sah ein hohes Risiko, dass der 30-Jährige wieder töten könnte.

Sebastian Bargon, Reporter beim SWR, berichtet im Radio über das Urteil und wie es in Gottenheim aufgenommen wurde:

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