Erster Lockdown wirkt nach

Corona-Soforthilfen: Selbständige wegen Rückzahlung in Not

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MODERATOR/IN
Suse Kessel
AUTOR/IN
Laura Könsler

Viele Selbständige haben im ersten Lockdown Soforthilfe erhalten und müssen sie teils zurückzahlen. Viele wissen nicht, wie sie das schaffen sollen.

Einige Tische in der Sonne im Außenbereich sind besetzt. Das Innere des Palmen-Cafés im lichtdurchfluteten Pavillon ist hingegen nahezu leer. Lediglich in einer Ecke sitzt Rentnerin Sieglinde mit ihrem Hund. Sie kommt regelmäßig ins Café in Rheinfelden - ihr tun die Gespräche mit Inhaberin Heike Hugon gut. Sie weiß um deren schwierige Situation: "Die Existenz ist bedroht. Ich komme sehr gerne, auch zur Unterstützung."

Inhaberin ist froh um jeden Cent

Zwar macht ein Expresso den Kohl nicht fett, aber Heike Hugon ist froh um jeden Gast und jeden Cent, den sie einnimmt. Denn ihr drohen vierstellige Rückzahlungsforderungen: "Das sind praktisch die ersten Gelder, die jeder Soloselbständige beantragen konnte. Da muss ich jetzt 6.500 Euro zurückzahlen."

Cafébesitzerin weiß nicht wie sie Rückzahlungen erwirtschaften soll

9.000 Euro hatte sie Ende März beantragt und neun Wochen später auch bekommen, sagt Hugon. Ihre privaten Reserven seien mittlerweile aufgebraucht. Dass sie jetzt zwei Drittel der Soforthilfen zurückzahlen muss, schockiert sie: "Sie sehen doch, ich kann hier keine Millionen verdienen. Wie soll ich das zurückzahlen, wenn nur so wenige Gäste hier rein dürfen?" In ihrem Café bietet sie noch Kuchen an, aber Mittagstisch und Frühstück wie sonst, geht schon lange nicht mehr. Einfach, weil wegen Corona zu wenige Gäste kommen.

Entgegenkommen der Vermieter war umsonst

Ihr Vermieter hatte ihr während des Lockdowns einen Mietnachlass gewährt. Doch umsonst, wie sie heute feststellt: "Ich finde unverschämt, wenn die Verpächter uns bei der Miete entgegenkommen, dann wird mir das auch als Umsatz angerechnet. Das ist nicht in Ordnung", empört sie sich.

Engagierte Einzelhändler und Selbständige müssen zurückzahlen

Ähnliche Erfahrungen hat Evelyn Geib mit ihrer Modeboutique in der Fußgängerzone gemacht. Sie und ihr Team haben sich während des Lockdowns stark engagiert, ihre Kunden weiter betreut und coronakonform mit Ware beliefert. Sie kommt im Gegensatz zu Hugon zwar nicht in finanzielle Schieflage, aber gerecht findet sie das Vorgehen nicht: "Wir werden das Geld zurück zahlen. Doch die Sache war anders angedacht. Zum Beispiel kenne ich einen Friseursalon, die haben extra abends länger aufgehabt, um noch Kunden zu betreuen. Also ganz zufriedenstellend ist die Situation in dieser Hinsicht nicht."

Noch will Cafébetreiberin nicht aufgeben

Für Cafébetreiberin Heike Hugon ist sie nach eigenen Aussagen sogar existenzgefährdend. Sie ist mit den Nerven am Ende und eines ist für sie auf jeden Fall klar: "Ich werde dagegen vorgehen. Und denen auch noch mal einen Brief schreiben!"

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