Auf den Grundstücken im Sundheimer Grund bei Kehl (Ortenaukreis) sind eigentlich nur kleinere Geräteschuppen erlaubt. Maximal 20 Kubikmeter Raum dürfen sie haben - das entspricht etwas drei mal drei Metern Grundfläche bei gut zwei Metern Höhe. Entstanden sind auf den Parzellen im Laufe von Jahren und Jahrzehnten aber teils massiv gemauerte, stattliche Wochenendhäuser. Für die Erbauer könnte das jetzt teuer werden.
Obwohl die Stadt Pächterinnen und Pächter schon vor rund fünf Jahren aufgefordert hatte, illegale Bauten zu beseitigen, sind etliche bis heute stehengeblieben. Drohnenaufnahmen haben das Ausmaß der Bebauung deutlich gemacht - und das in einem Gebiet, das vor allem Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen sein soll.
![Mit Drohnen hatte die Stadt Dutzende Parzellen im Sundheimer Grund unter die Lupe genommen. Jetzt wird dort aufgeräumt. (Foto: Stadt Kehl) Mit Drohnen hatte die Stadt Dutzende Parzellen im Sundheimer Grund unter die Lupe genommen. Jetzt wird dort aufgeräumt.](/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/1725550576538%2Csundheimer-grund-abriss-102~_v-16x9@2dM_-ad6791ade5eb8b5c935dd377130b903c4b5781d8.jpg)
![Im Sundheimer Grund haben sich manche Pächterinnen und Pächter auf ihren Parzellen stattliche Wochenendhäuser gebaut. (Foto: Stadt Kehl) Im Sundheimer Grund haben sich manche Pächterinnen und Pächter auf ihren Parzellen stattliche Wochenendhäuser gebaut.](/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/1725550575261%2Cabriss-bagger-sundheimer-grund-120~_v-16x9@2dM_-ad6791ade5eb8b5c935dd377130b903c4b5781d8.jpg)
![Hinter mancher Holzfassade legte der Bagger massive, gemauerte Wände frei. (Foto: Stadt Kehl) Hinter mancher Holzfassade legte der Bagger massive, gemauerte Wände frei.](/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/1725550577479%2Cabriss-bagger-sundheimer-grund-106~_v-16x9@2dM_-ad6791ade5eb8b5c935dd377130b903c4b5781d8.jpg)
![Im Sundheimer Grund haben sich manche Pächterinnen und Pächter auf ihren Parzellen stattliche Wochenendhäuser gebaut. (Foto: Stadt Kehl) Im Sundheimer Grund haben sich manche Pächterinnen und Pächter auf ihren Parzellen stattliche Wochenendhäuser gebaut.](/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/1725550576999%2Cabriss-bagger-sundheimer-grund-100~_v-16x9@2dM_-ad6791ade5eb8b5c935dd377130b903c4b5781d8.jpg)
![Im Sundheimer Grund haben sich manche Pächterinnen und Pächter auf ihren Parzellen stattliche Wochenendhäuser gebaut. (Foto: Stadt Kehl) Im Sundheimer Grund haben sich manche Pächterinnen und Pächter auf ihren Parzellen stattliche Wochenendhäuser gebaut.](/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/1725550575934%2Cabriss-bagger-sundheimer-grund-102~_v-16x9@2dM_-ad6791ade5eb8b5c935dd377130b903c4b5781d8.jpg)
Brief der Stadt wenig beachtet
1996 waren Teile des Sundheimer Grunds zu Schutzgebieten erklärt worden. Laut der Stadt Kehl liegen 24 von insgesamt 160 verpachteten Parzellen im Sundheimer Grund im Naturschutzgebiet, 63 weitere gehören zum Landschaftsschutzgebiet. Zu den Regeln dort gehört auch, dass keine Zäune aufgestellt werden dürfen, weil sie Barrieren für Tiere sind. Doch nur wenige Pächterinnen und Pächter waren nach einer schriftlichen Aufforderung bereit, ihre Hütten und Zäune zurückzubauen.
Zehn Prozent der Pächter hätten ihre Verträge für die Parzellen gekündigt, informiert die Stadt. Dort sorgt nun der Bagger dafür, dass sie "in ihren Urzustand zurückgeführt werden". Die Kosten für die Beseitigung von illegalen Bauwerken müssen dabei diejenigen tragen, die sie errichtet haben. Allerdings wird laut Stadt aus den Unterlagen nicht immer ersichtlich, wer was wann gebaut hat.
Nur wer Regeln einhält, darf bleiben
Klar ist für die Stadt hingegen: Flächen, die zurückgegeben werden, werden nicht mehr verpachtet. Und nur wer sich korrekt verhält, darf auf seiner Fläche bleiben. Mit diesen Pächterinnen und Pächtern seien Vereinbarungen geschlossen worden. Ihre Verträge würden sich automatisch verlängern.