Die Verurteilung eines Fernfahrers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten auch hinsichtlich der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zurück.
Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung aufgehoben
Der BGH hob aber die Entscheidung des Landgerichts Freiburg auf, auch eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten vorzubehalten. Das Gericht hatte den Fernfahrer im Dezember 2017 schuldig gesprochen, im November 2016 die 27-jährige Carolin G. in einem Wald bei Endingen vergewaltigt und getötet zu haben. Dagegen legte der Angeklagte Revision vor dem BGH ein, die der Gerichtshof nun überwiegend verwarf.
Begründung des Landgerichts für BGH nicht ausreichend
Lediglich der angeordnete Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung hatte keinen Bestand. Der BGH stellte zwar fest, dass grundsätzlich neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine Sicherungsverwahrung vorbehalten werden könne. Das Landgericht habe seine Entscheidung aber nicht ausreichend begründet. Über diese Frage ist daher eine neue Verhandlung und Entscheidung notwendig.
Weiterer Prozess gegen Verurteilten in Österreich verzögert sich
Nun muss also eine andere Kammer des Landgerichts diese Frage neu aufrollen. Dadurch verzögert sich die Auslieferung des Verurteilten nach Österreich weiter. Im dortigen Kufstein soll der Fernfahrer aus Rumänien 2014 eine junge Frau vergewaltigt und getötet haben – ebenso wie auch Carolin G. dreieinhalb Jahre später in Endingen am Kaiserstuhl.