Blaulicht vor einem Polizeiauto (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance /dpa / Friso Gentsch)

Motorradfahrer kam ums Leben

19-Jähriger nach tödlichem Unfall im Kreis Lörrach zu Geldstrafe verurteilt

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Im vergangenen September ist ein Motorradfahrer nach einem Unfall bei Grenzach-Whylen gestorben. Der Unfallverursacher wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 19 Jahre alter Autofahrer ist in Lörrach von einer Jugendrichterin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Außerdem muss er für sechs Monate den Führerschein abgeben. Er hatte im vergangenen September auf der B34 zwischen Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen (beide Gemeinden im Kreis Lörrach) einen Unfall verursacht, bei dem ein 35-jähriger Motorradfahrer ums Leben kam.

Richterin: "Verursacher hatte wenig Fahrpraxis"

Der Anwalt der Opferfamilie hatte eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Jugendrichterin in Lörrach folgte jedoch dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und hielt dem Angeklagten zugute, dass er beim Überholen eines Autos den entgegenkommenden Motorradfahrer nicht gesehen, wenig Erfahrung und erst kurz den Führerschein hatte.

Sie legte ihm allerdings zur Last, dass er nach dem Unfall weitergefahren war und erst nachdem ihn eine Augenzeugin darauf aufmerksam gemacht hatte, umkehrte. Der Motorradfahrer war dem Auto des Angeklagten ausgewichen, von der Fahrbahn abgekommen und gegen den Ampelmast eines Bahnübergangs geprallt. Er erlag später seinen Verletzungen.

19-Jähriger muss sich psychologisch beraten lassen

Die Jugendrichterin machte dem 19-jährigen zur Auflage, dass er sich psychologisch beraten lassen muss. Sie erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass im Jugendrecht der Gedanke der Erziehung und nicht der Sühne im Mittelpunkt stehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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