Vor dem Landgericht Stuttgart hat eines von zahlreichen Schadensersatzverfahren in Zusammenhang mit der betrügerischen Wohnbaugenossenschaft Eventus begonnen. Die 16 klagenden Anleger wollen, dass der genossenschaftliche Prüfverband haftet - das Gericht räumt dem wenig Aussicht auf Erfolg ein. Das Urteil soll im Juni verkündet werden.
Gericht: Prüfverband trotz offensichtlicher Fehler nicht haftbar
Der Prüfverband, der die Wohnbaugenossenschaft in einer Gründungsprüfung zugelassen hatte, sei dafür nicht haftbar zu machen, trotz offensichtlicher Fehler. Diese Fehler beschreibt das sogenannte Bansbach-Gutachten, das das baden-württembergische Wirtschaftsministerium im Nachhinein beauftragt hatte. Das Ministerium hat die Aufsicht über den Prüfverband. Das Gericht argumentiert mit bestehender Rechtsprechung: Es gebe keinen kausalen Zusammenhang zwischen einer mangelhaften Gründungsprüfung und der Entscheidung der Anleger, Geld in die Wohnbaugenossenschaft zu investieren.
Die aufgebrachten gut zwei Dutzend Anleger, die vor Gericht erschienen waren, verstehen diese Argumentation nicht: Hätten sie gewusst, dass die Gründungsprüfung offensichtlich fehlerbehaftet gewesen sei, wären sie nie zahlendes Mitglied der Wohnbaugenossenschaft geworden. Dafür hätten sie aber den Prüfbericht lesen müssen und sich nicht einfach darauf verlassen dürfen, dass der Prüfer - also der genossenschaftliche Verband - es schon richtig gemacht haben werde, so das Gericht. Damit würden Prüfverbände sinnlos, meinen die Anleger und wollen in die nächste Instanz.
Genossinnen und Genossen haben Geld verloren
Die Wohnbaugenossenschaft Eventus war vor Jahren in den Schlagzeilen - die investierenden Genossinnen und Genossen haben Geld verloren, der Gründer sitzt seit drei Jahren im Gefängnis.
Genossenschaft hätte nicht zugelassen werden dürfen
Das vom Wirtschaftsminsterium des Landes in Auftrag gegebene "Bansbach-Gutachten", das 144 Seiten umfasst und dem SWR vorliegt, kommt zu dem Schluss: Eventus hätte nie als Genossenschaft zugelassen werden dürfen. Denn die Zielsetzung einer Genossenschaft sei gar nicht erkennbar gewesen, nämlich die wirtschaftliche Förderung der Genossenschaftsmitglieder - sprich der Anlegerinnen und Anleger.
Prüfverband wollte Herausgabe des Gutachtens verhindern
Diese nehmen jetzt den Prüfverband in Haftung, den Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw) - ein Präzedenzfall. Zunächst hoffen die Klägerinnen und Kläger, die Summen von bis zu 200.000 Euro eingezahlt hatten, auf Schadenersatz. Der Verband bestreitet Fehler beim Prüfverfahren, die kriminellen Handlungen seien nicht vorhersehbar gewesen.
Allerdings hat der Verband im Zuge der Affäre nicht nur die Verbandsdirektorin ausgetauscht, sondern wollte auch die Herausgabe des "Bansbach-Gutachtens" juristisch verhindern. Nach drei Jahren hat der Verband die Klage gegen Herausgabe zurückgezogen, das Gutachten wird jetzt im Zentrum der Schadenersatzprozesse stehen.