Wochenrückblick Stuttgart

Bundestagswahl 2025 in der Region Stuttgart: Das ist im Wahllokal verboten

Stand
Autor/in
Luisa Bleich
SWR Reporterin Luisa Bleich

Kostümiert ins Wahllokal und dann weiter auf den Faschingsumzug oder Selfies in der Wahlkabine knipsen? Ein Überblick über die Dos and Don'ts für das Wählen vor Ort.

Hey zusammen, ich bin Luisa Bleich, Reporterin im SWR Studio Stuttgart. Meine Gedanken kreisen diese Woche nur noch um die anstehende Bundestagswahl. Immerhin haben wir nur noch einen Tag Zeit, um uns zu überlegen, wen wir am Sonntag wählen wollen - zumindest die von uns, die das nicht schon erledigt haben.

Außerhalb der Überlegungen, wo man sein Kreuzchen setzen soll, haben Wahllokale in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) diese Woche mit einem anderen Thema Schlagzeilen gemacht: mit einem erst verbotenen und dann erlaubten Kuchen-Verkauf. Grund genug, einmal zu checken, was im Wahllokal eigentlich erlaubt ist - und was nicht.

Erst wählen, dann Kuchen essen: Kuchen-Verkauf in Wahllokal darf stattfinden

Eine Schlagzeile, von der ich wohl nie gedacht hätte, sie einmal zu lesen, lautete diese Woche so: Wahllokal in Kita: Kuchen-Verkauf erst verboten, jetzt doch erlaubt. Aber von vorne: In Leinfelden-Echterdingen im Kreis Esslingen werden die Kitas für die Wahl zu Wahllokalen umfunktioniert. Eltern, deren Kinder diese Kitas normalerweise besuchen, halten an Wahltagen seit Jahren einen Kuchen-Verkauf ab. Dieses Jahr hatte die Stadt den Kuchen-Verkauf aber vorerst verboten.

Für die Eltern kam das Verbot sehr überraschend. Doch laut Ordnungsbürgermeister Carl-Gustav Kalbfell (FDP) sei der Kuchen-Verkauf auch in den Vorjahren eigentlich nicht erlaubt gewesen. Am Ende hat sich Ordnungsbürgermeister Kalbfell dann aber darum gekümmert, dass der Kuchen-Verkauf rechtssicher ist: Der Verkauf darf stattfinden. Die Organisatoren müssen sich aber an bestimmte Regelungen halten.

Ordnungsbürgermeister Kalbfell über die Probleme mit dem Kuchen-Verkauf:

Über dieses Thema berichtete SWR4 BW am 20. Februar um 10:30 Uhr.

Das darf man im Wahllokal - und das nicht

Vom Wahllokal zum Kaffeekränzchen ist in Leinfelden-Echterdingen also kein Problem. Aber was gibt es sonst noch zu beachten beim Wählen vor Ort? Erstmal wichtig: Wer im Wahllokal wählen will, darf seine Wahlbenachrichtigung oder seinen Ausweis beziehungsweise seinen Reisepass nicht vergessen. Welches Wahllokal das Richtige ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Für alle Narren und Närrinnen gibt es gute Nachrichten: Im Kostüm wählen ist erlaubt. Man kann also theoretisch vom Wahllokal direkt auf die nächste Faschingsparty. Die Wahlhelfenden müssen aber noch erkennen können, mit wem sie es zu tun haben. Wenn man beispielsweise eine Maske trägt, kann man gebeten werden, diese abzunehmen. Und auch mit der Schminke sollte man es nicht zu sehr übertreiben. Den Faschingskrapfen sollte man aber lieber draußen essen. "Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen" sollte nämlich vermieden werden. Und auch Erinnerungsselfies in der Wahlkabine sind nicht erlaubt.

Angetrunken wählen ist dagegen kein Problem. Die baden-württembergische Landeswahlleiterin weist aber darauf hin, "dass die Ruhe und Ordnung im Wahllokal nicht beeinträchtigt werden darf". Wenn man also stört, kann man des Wahlraums verwiesen werden.

Generell darf man nur allein in die Wahlkabine. Einige Ausnahmen gibt es aber: Kleinkinder dürfen mit, da sie das Wahlgeheimnis nicht gefährden. Menschen, die nicht lesen können oder eine Behinderung haben, dürfen jemanden mitnehmen, der ihnen hilft.

Briefwahl als letzte Möglichkeit auch am Sonntag möglich

Übrigens: Wer am Sonntag plötzlich krank wird, kann bis 15 Uhr einen Briefwahlantrag bei der zuständigen Gemeinde stellen. Die Erkrankung muss dann aber nachgewiesen werden. Auch Briefwahlunterlagen, die noch nicht eingeworfen sind, können am Sonntag noch abgegeben werden. In Stuttgart können die Unterlagen bis 18 Uhr in den Briefkasten vom Statistischen Amt der Landeshauptstadt eingeworfen werden. In Esslingen steht dafür der Briefkasten des Neuen Rathauses zur Verfügung. Generell ist der Briefkasten am Rathaus meistens eine gute Wahl, wenn man seine Briefwahl last minute noch einwerfen will.

U18-Bundestagswahl: So haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gewählt

Während sich die einen noch auf die Wahl vorbereiten, gibt es bereits erste Wahlergebnisse: Diese Woche wurde das Ergebnis der U18-Bundestagswahl vom Bundesjugendring veröffentlicht. Die U18-Wahl ist eine außerschulische Bildungsinitiative. Bundesweit haben mehr als 160.000 Kinder und Jugendliche in über 1.800 Wahllokalen gewählt.

Und was kam raus? Vorab: Das Wahlergebnis ist nicht repräsentativ. Man bekommt aber trotzdem einen Einblick. Bundesweit liegt die Linke mit 20,84 Prozent des Gesamtergebnisses vorne. Darauf folgen die SPD (17,9 Prozent), die CDU/CSU (15,7 Prozent), die AfD (15,5 Prozent) und die Grünen (12,5 Prozent). Die Tierschutzpartei erhielt 3,8 Prozent, die FDP 3,4 Prozent und das BSW 3,4 Prozent. 7 Prozent gingen an weitere Parteien.

Social-Media-Beitrag auf Instagram von dbjr_de

Im Regierungsbezirk Stuttgart sieht das Ergebnis etwas anders aus. Hier liegt die CDU mit 19,49 Prozent vom Gesamtergebnis auf dem ersten Platz. Danach kommt die AfD (17,93 Pozent), gefolgt von der SPD (17,4 Prozent), der Linken (14,49 Prozent) und den Grünen (11,75 Prozent). Die Tierschutzpartei kommt auf 4,95 Prozent, die FDP auf 3,75 Prozent und das BSW auf 3,64 Prozent. Knapp 7 Prozent gingen auch hier an andere Parteien.

Schüler in Stuttgart wählen bei der Juniorwahl

Die U18-Wahl ist für Kinder und Jugendliche nicht die einzige Möglichkeit, die Bedingungen bei einer Bundestagswahl kennenzulernen. Diese Woche hat in ganz Deutschland die sogenannte Juniorwahl stattgefunden. Daran haben sich auch die Lessing-Schulen in Stuttgart beteiligt. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse durften dabei unter echten Wahlbedingungen ihre Kreuze bei einer simulierten Bundestagswahl abgeben.

Wie die Schülerinnen und Schüler bei dieser Wahl abgestimmt haben, wird aber noch nicht verraten. Die Bundestagswahl soll von den Ergebnissen nicht beeinflusst werden.

Voting: Wie geht ihr am Sonntag wählen?

Die Abstimmung ist bereits beendet.

Wie wählt ihr am Sonntag?

  • Ich wähle in meinem Wahllokal. 67,0%
  • Ich komme mit Verkleidung ins Wahllokal - und dann geht's ab auf den nächsten Faschingsumzug. 0,0%
  • Ich darf noch nicht wählen. 0,4%
  • Ich habe via Briefwahl gewählt und bleibe deswegen am Sonntag auf der Couch. 32,6%

Hinweis: Das Abstimmungsergebnis zeigt ein Meinungsbild unserer Nutzer*innen und ist nicht repräsentativ.

In der vergangenen Woche haben wir euch gefragt, was ihr von Stuttgart 21 haltet. Die meisten Stimmen (47,4 Prozent) bekam die Antwort: "S21 war und ist falsch. Ich sage nur: explodierende Kosten, unterirdischer Flaschenhals und unkalkulierbare Zusatzprojekte wie der Pfaffensteigtunnel."

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