Am Schloss Solitude wird wohl kein Windrad gebaut werden. Auf einer Sitzung des Regionalverbands am Mittwochabend ist der Standort gestrichen worden. Die Stadtwerke hatten vor acht Wochen noch mitgeteilt, dass sie dort ein 260 Meter hohes Windrad planten.
Es gibt keine harten Ausschlussgründe für die Fläche, sagt der Leitende Technische Direktor des Regionalverbands Thomas Kiwitt. Zudem weht dort genug Wind. Eine Mehrheit im Planungsausschuss der Region Stuttgart hat aber gegen den Standort zwischen den Stuttgarter Stadtteilen Botnang und Weilimdorf gestimmt. Denn laut Kiwitt gilt es auch weiche Faktoren zu beachten, wie etwa die Erholungsfunktion und das Landschaftsbild, in diesem Fall die Solitudeachse.
Genehmigungsverfahren soll dieses Jahr starten Stadtwerke Stuttgart planen 260 Meter hohes Windrad beim Schloss Solitude
Ein Windrad in Sichtweite zum Schloss Solitude? Die Pläne der Stadtwerke sorgen für Unruhe im Westen von Stuttgart. Und auch der nahe Standort Tauschwald ist wieder im Gespräch.
Stadtwerke bedauern Standortstreichung für mögliches Windrad
Die Stadtwerke hatten bereits einen Genehmigungsantrag vorbereitet. Jetzt habe man die Planungen aber komplett eingestellt, teilen sie schriftlich mit. "Wir akzeptieren die Entscheidung, wenngleich wir sie bedauern", sagt der Technische Geschäftsführer Peter Drausnigg. In die Planungen sei viel Engagement und Fachwissen eingeflossen. Erstmals 2012 habe man zwei Windräder auf diesem Gebiet geplant.
Gerne hätten die Stadtwerke mit einem modernen Windrad dort einen Beitrag zu den Klimazielen der Landeshauptstadt geleistet, heißt es weiter. In Stuttgart bleibt der sogenannte Grüne Heiner in Weilimdorf an der Autobahn 81 vorerst das einzige Windrad. Dieses wird bald durch ein siebenfach stärkeres ersetzt, so die Stadtwerke weiter.

Regionalplanung für Windenergie-Standorte läuft noch
Die Regionalplanung für Windkraftstandorte in der Region Stuttgart ist noch nicht abgeschlossen. Gestern hat sie lediglich die zweite Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen. Grundsätzlich muss der Regionalverband mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft zur Verfügung stellen. Im Herbst entscheidet die Regionalversammlung final über alle möglichen Standorte.