Musterverfahren gegen Porsche SE

Dieselskandal: Ex-Porsche-Vorstandschef bestreitet Kenntnis

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Abgasmanipulationen bei Volkswagen? Der frühere Porsche-Vorstandschef Wendelin Wiedeking will davon nichts gewusst haben. Er sei enttäuscht.

Im Musterverfahren gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals hat der frühere Vorstandschef Wendelin Wiedeking jegliche Kenntnis von Abgasmanipulationen bei Volkswagen bestritten. Wiedeking sagte am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: "Dass illegale Dinge gemacht wurden, hat mich ziemlich geschockt und enttäuscht."

Wendelin Wiedeking, der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Stuttgarter Sportwagenbauers Porsche, geht zusammen mit seinem Anwalt Hanns Feigen (r) zum Oberlandesgericht.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)
Bei der Musterklage am Oberlandesgericht Stuttgart geht es darum zu klären, wer zu welchem Zeitpunkt über den Dieselbetrug hätte informieren müssen. Auch der frühere Vorstandschef Wendelin Wiedeking hat ausgesagt.

Er habe erst aus der Presse von den Vorgängen erfahren, sagte Wiedeking. Er sei nicht auf die Idee gekommen, dass Ingenieure bei Volkswagen illegale Abschalteinrichtungen in Betracht ziehen könnten. Wiedeking, der auch Chef des Autobauers Porsche war, gehörte dem VW-Aufsichtsrat von 2006 bis 2009 an.

Wiedeking: "Kein Freund des Dieselmotors"

Der 70 Jahre alte frühere Automanager sagte weiter: "Ich bin kein Freund des Dieselmotors." Am Nachmittag wollte das Gericht auch den früheren Finanzvorstand der Dachgesellschaft, Holger Härter, als Zeuge vernehmen. Er war einst auch Mitglied des VW-Aufsichtsrats.

In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von PSE-Anteilseignern. Diese werfen dem Großaktionär von Volkswagen vor, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben.

Wurde gegen Veröffentlichungspflicht verstoßen?

In der geplanten Zeugenvernehmung soll geklärt werden, ob eine von einem Aktionär behauptete Entscheidung von Volkswagen im Juni 2008, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattete Fahrzeuge mit Motor EA 189 zu verkaufen, für die Dachgesellschaft seitdem eine Insiderinformation darstellte - und ob deshalb eventuell gegen eine Veröffentlichungspflicht verstoßen wurde.

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SWR