Das Volkswagen-Logo ist am Porsche-Firmensitz in Stuttgart-Zuffenhausen vor einem Gebäude mit einem Porsche Schriftzug zu sehen.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christoph Schmidt)

Musterprozess vor dem OLG Stuttgart

VW-Dieselskandal: Gericht entscheidet zugunsten von Porsche-Holding

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Das OLG Stuttgart hat das Urteil im Musterverfahren gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) verkündet. Anteilseigner haben nun schlechtere Chancen auf Schadenersatz.

Die Aussichten auf Schadenersatz für Anteilseigner der VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals haben sich drastisch verschlechtert. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart veröffentlichte am Mittwoch einen entsprechenden Musterentscheid, an dem sich die Landgerichte bei ähnlich gelagerten Klagen orientieren sollen. Im Grunde ging es um Vorwürfe gegen den Volkswagen-Großaktionär, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben. Die Entscheidung kann noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

So begründet das OLG seine Entscheidung

Zur damaligen Zeit war Ex-VW-Chef Martin Winterkorn zugleich Vorstandschef der PSE und Hans Dieter Pötsch Finanzvorstand bei beiden Unternehmen. Nach Auffassung des Gerichts waren die beiden jedoch nicht verpflichtet, eine Börsenmitteilung zu veröffentlichen wenn sie nur in ihrer Funktion als VW-Vorstände über den Diesel-Skandal und seine Aufdeckung informiert gewesen seien. In diesem Fall seien sie zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Doppelvorstandsmitglieder hätten die Informationen nur weitergeben dürfen, wenn sie von VW von der Verschwiegenheitspflicht befreit worden wären.

Außerdem war die VW-Dachgesellschaft nach Auffassung des 20. Zivilsenats nicht verpflichtet, den Kapitalmarkt schon im Juni 2008 über die Abgasmanipulation bei VW-Dieselfahrzeugen zu informieren. Die Vernehmungen der bis Ende 2009 amtierenden Vorstandsmitglieder Wendelin Wiedeking und Holger Härter hätten keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese von den illegalen Abschalteinrichtungen wussten. Er habe erst aus der Presse von den Vorgängen erfahren, sagte der ehemalige Porsche-Vorstandschef Wiedeking bei seiner Vernehmung im Dezember. Auch Härter bestritt jegliches Wissen von Abgasmanipulationen bei Volkswagen.

Die PSE hielt die Klagen von Anfang für "offensichtlich unbegründet". Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer. Daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen. Die Entscheidung vom Mittwoch begrüßte die Holding. Damit habe das OLG die Auffassung der Porsche SE bestätigt.

Schadenersatzforderungen von über 900 Millionen Euro

Die Klägerinnen und Kläger betonten hingegen, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen.

Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend machte. Insgesamt stehen Schadensersatzforderungen von rund 929 Millionen Euro im Raum.

Porsche-Vorstandschef gibt sich siegessicher

Die Porsche SE hatte bereits im vergangenen September einen Etappensieg bei ihren Rechtsstreitigkeiten errungen. Damals erlitten Anleger in Celle in einem Musterverfahren wegen der VW-Übernahmeschlacht im Jahr 2008 eine empfindliche Niederlage. Dabei ging es um Schadenersatz in Höhe von 5,4 Milliarden Euro plus Zinsen.

Porsche SE Vorstandschef Pötsch sagte kürzlich anlässlich der Bilanzpressekonferenz: "Wir betrachten sämtliche gegen die Porsche SE erhobenen Klagen als unbegründet und teilweise auch als unzulässig. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass wir uns in sämtlichen noch anhängigen Verfahren durchsetzen werden."

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SWR