Naturschützer mit Beschwerde gescheitert

VGH: Weil der Stadt durfte Bäume auf Streuobstwiese fällen

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Christoph Schöneberger
Fotoshooting SWR Studio Heilbronn Mitarbeiter Dezember 2022

Im November sind in Weil der Stadt Bäume gefällt worden, um Platz für ein Neubaugebiet zu schaffen. Naturschützer waren entsetzt. Jetzt gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.

Die Stadtverwaltung in Weil der Stadt (Kreis Böblingen) hatte das Recht, im November Bäume auf einer Streuobstwiese zu fällen. Darüber hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Donnerstag mitgeteilt. Laut VGH wiegt der Wohnungsmangel in Weil der Stadt schwerer als der Erhalt des Streuobstbestands.

Streuobstwiese: Stadtverwaltung und Naturschützer geraten aneinander

Doch was war passiert? An einem Freitag Ende November vergangenen Jahres hatte die Stadtverwaltung Weil der Stadt nach langem Warten die Genehmigung dafür bekommen, Bäume auf der Streuobstwiese für das Baugebiet Häugern-Nord zu fällen. Am Montagmorgen legten Holzfäller direkt los und fällten 120 Bäume.

Tier- und Naturschützer von NABU und BUND waren entsetzt. Sie hatten nach der Genehmigung des Verwaltungsgerichts Stuttgart Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt. Der VGH Mannheim wies die Stadtverwaltung am Montag dann an, die Rodung zu stoppen. Ein Großteil der Bäume auf der Streuobstwiese waren bereits gefällt.

VGH: Abwägen zwischen zwei öffentlichen Interessen

Jetzt teilt der VGH mit, der betreffende Streuobstbestand sei zwar aus naturschutzfachlichen Gründen zu erhalten. Allerdings verfolge die Stadtverwaltung Weil der Stadt, das Ziel Wohnraum zu schaffen - der Bedarf sei groß. Laut VGH überwiegt dieses öffentliche Interesse ausnahmsweise das öffentliche Interesse am Erhalt des Streuobstbestandes.

Das Gericht sieht auch keine anderen Möglichkeiten, Wohnraum in der Innenstadt oder im Außenbereich im Gemeindegebiet zu schaffen. Die Stadtverwaltung plant auf der gerodeten Fläche 370 Wohnungen, eine Kita, ein Hotel und einen Lebensmittelmarkt zu bauen.

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