Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das fünfjährige Kind seiner Ex-Freundin im Juli 2020 in Sindelfingen (Kreis Böblingen) zu Tode geschüttelt hat. "Motiv und Auslöser der Tat konnten nicht festgestellt werden", sagte der Richter in seiner Urteilserklärung. Es sei aber ohne Zweifel sicher, dass der Mann verantwortlich sei, da er mit dem Opfer und dessen kleinen Bruder alleine in der Wohnung gewesen sei. "Und es war klar, dass Sie Kenntnis hatten, was passieren würde, wenn man ein Kind in dieser Weise schüttelt", sagte der Richter in Richtung des Angeklagten.
Nach der Tat habe der 25-Jährige seine Freundin per Chatnachricht informiert und ein Foto des Kindes mitgeschickt. Als die Mutter zu Hause ankam, fand sie das Kind in ein Handtuch gewickelt vor. Laut Staatsanwalt war es leblos. Ein Notarzt konnte den Jungen wiederbeleben. Allerdings starb das Kind vier Tage später im Krankenhaus an einer Hirnschädigung.
Staatsanwalt: 25-Jähriger zeigte kein Mitleid im Prozess
Der fünfjährige Junge war schwerbehindert. "Das Kind konnte kaum sehen, nicht sprechen und sich nur stark eingeschränkt auf dem Rücken robbend fortbewegen", erläuterte der Staatsanwalt während eines vorhergegangenen Prozesstags. Über den Angeklagten sagte er: "Bedenken oder Mitleid mit dem Kind hatte er nicht." Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten. Während des Prozesses sagte er allerdings, dass ihm der Junge sehr ans Herz gewachsen und wie ein eigener Sohn für ihn gewesen sei.
Verurteilter war 2018 schon einmal vor Gericht
Schon 2018 stand der Verurteilte wegen Misshandlung des Jungen vor Gericht. Damals wurde ein Kontaktverbot verhängt, das aber später wieder aufgehoben wurde. Der 25-Jährige und die Mutter des Jungen hatten zwischen 2017 und 2020 ein Liebesverhältnis, das mehrfach durch Trennungen unterbrochen wurde. Die beiden haben einen dreijährigen Sohn zusammen. Auf ihn und auf den Fünfjährigen sollte der Angeklagte 2020 aufpassen.