Die Mails mit Bombendrohungen wurden im Herbst 2023 deutschlandweit verschickt. Unter anderem waren die Universität Stuttgart, das Karlsruher Institut für Technologie und die israelitische Gemeinschaft in Ulm betroffen. In Mannheim wurde zudem die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit geräumt. Ein 20-Jähriger aus dem Hohenlohekreis hat nun vor Gericht eingeräumt, die Mails verschickt zu haben.
Der Prozess hatte Ende Mai begonnen. Am Dienstag wurde er am Landgericht Stuttgart fortgeführt. Angeklagt sind zwei junge Männer, der 20-Jährige aus dem Hohenlohekreis und sein 21-jähriger mutmaßlicher Komplize aus Hamburg.
Drohmails: Was ist die Motivation des Angeklagten?
Es sei dem jungen Mann um Aufmerksamkeit gegangen. Das ließ der 20-Jährige am Dienstag über seinen Anwalt verlesen. Außerdem habe er sich Anerkennung von dem mutmaßlichen Komplizen aus Hamburg gewünscht, der ebenfalls angeklagt ist, und mit dem er sich angefreundet hatte. "Eine andere Motivation gab es nicht", so der Anwalt.
Anwalt spricht von Reue des Angeklagten
Laut dem Anwalt hatte der junge Mann aus dem Hohenlohekreis früher Probleme in der Schule und ging mehrere Jahre lang gar nicht zur Schule, schaffte aber am Ende den Hauptschulabschluss. Heute lebt der Angeklagte nach eigenen Angaben mit seiner Mutter zusammen. Sein Mandant sei zum Zeitpunkt der Tat nicht fähig gewesen, sich in die Gedanken der Betroffenen hineinzuversetzen, so der Anwalt. "Mittlerweile hat er es kapiert", sagte der Anwalt. Sein Mandant mache sich inzwischen "gewaltig Gedanken" und bereue die Tat.

Landgericht Stuttgart: "Schöne Targets" und ein "Riesenplan"
Am Landgericht Stuttgart wurden am Dienstag Aufnahmen von Anrufen vorgespielt, in denen die zwei Männer sich über die Drohmails unterhalten und in denen der ältere Angeklagte aus Hamburg den jüngeren ermutigt, die Mails zu verschicken. Es fallen Sätze wie "Schöne Targets, wenn du so einen Riesenplan hast, machen wir das" oder "Mach mich heiß, ich muss in Stimmung kommen". Das Wort "Targets" bedeutet auf deutsch "Ziele". In den Drohmails, die der 20-Jährige dann schließlich verschickte, wird die Hamas als Unterzeichner genannt. In den Schreiben ist die Rede davon, dass auch Säuglinge und Menschen mit Behinderung sterben sollen.
"Die Anklage geht davon aus, dass hierdurch größere Teile der Bevölkerung erheblich beunruhigt und in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt werden sollten. So zog die Versendung der E-Mails zahlreiche teils aufwändige Polizeieinsätze nach sich und führte, soweit die Androhungen bekannt wurden, zu einer empfindlichen Störung und Erschütterung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung, insbesondere auch im näheren Umfeld der bedrohten Institutionen", hatte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Anklage geschrieben.
Wie geht der Prozess am Landgericht weiter?
Einen terroristischen Hintergrund sieht die Staatsanwaltschaft nicht. Beide Männer müssen sich unter anderem wegen des Vorwurfs der Störung des öffentlichen Friedens durch angedrohte Straftaten verantworten. Der Prozess soll in den nächsten Wochen fortgesetzt werden.