Neues Kapitel im Rechtsstreit um den schwäbischen Whisky aus Berglen: Er darf in Deutschland nicht unter dem Markennamen "Glen Buchenbach" angeboten werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte der Verband der schottischen Whisky-Produzenten, die der Namensbestandteil "Glen" erheblich stört. Denn dieses Wort erinnere doch sehr an die Markenbezeichnung "Scotch Whisky". Und diese geographische Angabe ist in der Spirituosenverordnung der EU besonders geschützt. Das OLG folgte dieser Auffassung in seinem Urteil.

Jahrelanger Streit um den Namensteil "Glen"
Der Namensstreit um den hochprozentigen Whisky aus Berglen beschäftigt die Gerichte schon seit geraumer Zeit. Das Landgericht Hamburg hatte den Schotten bereits im Februar 2019 rechtgegeben. Daraufhin war die Waldhornbrennerei Klotz in Berufung gegegangen. Im November 2021 kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamburg. Dabei hatte das Gericht schon deutlich gemacht, dass es die Schotten als Sieger im Markenstreit sieht.
Neuer Name: "Buchenbach Gold aus dem verbotenen Tal"
Der Rechtsstreit um den Whiskynamen ist mit dem Urteil vom Donnerstag beendet. Das OLG hat keine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Und die Waldhornbrauerei will dagegen auch keine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Sie hat sich nach SWR-Informationen mit dem Verband der schottischen Whisky-Produzenten darauf geeinigt, dass sie ihre Whiskyflaschen noch bis 30. April unter dem bisherigen Namen "Glen Buchenbach" verkaufen darf. Ab 1. Mai soll der Whisky dann unter dem Namen "Buchenbach Gold aus dem verbotenen Tal" verkauft werden.