Männer beten beim Nachtgebet in der Abu Bakr Moschee in Frankfurt am Main. Auch in Leinfelden-Echterdingen sollte eine Moschee entstehen, aber der Verein baute nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart zu langsam. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Verein steht vor hohen Kosten

Moschee in Leinfelden-Echterdingen zu langsam gebaut - Stadt gewinnt Prozess

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Christian Spöcker
Christian Spöcker, SWR  (Foto: SWR, SWR/Tim Benscheid)

Ein muslimischer Verein hat nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart seine Moschee nicht schnell genug fertiggestellt. Durch das Urteil steht er nun vor hohen Kosten.

Im Rechtsstreit um ein städtisches Grundstück in Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) hat ein Verein eine Niederlage erlitten. Er habe dort nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit eine Moschee fertiggestellt und verliere damit das Recht, zu bauen, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag mit.

Kein Anspruch auf Grundstück

Der Verein habe außerdem keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Eigentum am Grundstück übertrage. Allerdings kann der Verein gegen das Urteil Berufung einlegen, sodass der Fall noch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen könnte.

Männer beten beim Nachtgebet in der Abu Bakr Moschee in Frankfurt am Main. Auch in Leinfelden-Echterdingen sollte eine Moschee entstehen, aber der Verein baute nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart zu langsam. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Männer beten in der Abu Bakr Moschee in Frankfurt am Main. Auch in Leinfelden-Echterdingen sollte ein Gebetshaus entstehen, doch der Bau erfolgte nach Ansicht des Gerichts zu langsam. (Archivbild)

Moschee in Leinfelden-Echterdingen nicht fristgerecht gebaut

Grund für den Rechtsstreit ist ein Vertrag zwischen dem Verein und der Stadt Leinfelden-Echterdingen aus dem Jahr 2014. Darin wurde den Angaben zufolge vereinbart, dass die Stadt als Eigentümerin verlangen kann, dass das sogenannte Erbbaurecht an sie zurückfällt, wenn der Verein nicht innerhalb der vereinbarten Zeit baut. Beim Erbbaurecht wird einer Partei in der Regel lediglich das Recht zu bauen eingeräumt, ohne selbst Eigentümer des Grundstücks zu werden.

Der muslimische Verein hatte dafür 2018 rund 883.000 Euro an die Stadt gezahlt, so das Gericht. Die geplante Moschee sei allerdings weder fristgerecht bis Ende Oktober 2018 noch bis Sommer 2022 fertiggestellt worden. "Die Stadt übte daraufhin ihr Wiederkaufsrecht aus und beanspruchte auch den Heimfall des Erbbaurechts", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Folge war ein Rechtsstreit zwischen beiden Parteien.

Erbbauzins: Stadt bekommt von Verein Geld

Der Verein muss durch das Urteil nun außerdem unter anderem mehr als 110.000 Euro Zinsen an die Stadt nachzahlen. Grund dafür ist der sogenannte Erbbauzins, den Bauherren zahlen müssen, wenn sie von jemandem das Erbbaurecht eingeräumt bekommen. Es wird auch mit einer Art Nutzungsgebühr verglichen.

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