Das Landgericht Stuttgart hat am Mittwoch in einem Folgeprozess gegen den Mörder von Tabitha E. aus Asperg (Kreis Ludwigsburg) den 37-jährigen Täter in einem weiteren Missbrauchsfall verurteilt. In diesem Zusammenhang hat die Strafkammer auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass während der Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die bereits nach dem ersten Urteil im Fall Tabitha E. verhängt worden war, nach 15 Haftjahren eine Strafaussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung nicht in Betracht kommt. Eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft wird es indes nicht geben.
Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt
In dem nun beendeten Prozess war es um den Missbrauch einer damals 15-Jährigen gegangen. Der 37-Jährige soll sich an dem Mädchen in seiner Wohnung in Markgröningen (Kreis Ludwigsburg) im April 2021 vergangen haben. Das Gericht hat den Angeklagten der Vergewaltigung und vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Damit folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch beantragt. Bei ihrem Mandanten sei zudem weder eine besondere Schwere der Schuld festzustellen noch eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Bereits 2023 wegen Mordes an Tabitha E. verurteilt
Bereits im Mai 2023 war der 37-Jährige wegen des Femizids an Tabitha E. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann im Juli 2022 vorsätzlich und "aus Machtstreben" getötet. Er habe die junge Frau als seinen Besitz betrachtet. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt sowie in und um Asperg für Unruhe und Empörung gesorgt.