Im Stuttgarter Westen steht das Gebäude der Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft. Das Hochhaus wurde 1972 gebaut, mit einem unterirdischen Tresor, der mit einer vier Tonnen schweren Tür gesichert ist. Dahinter befinden sich Stahlschränke voll mit Akten, 110.000 insgesamt. Ihr Gesamtwert: rund 100 Milliarden Euro.
Der größte Teil - 99 Prozent - sind Baufinanzierungsakten, denn die Allianz Leben gibt auch Baudarlehen aus. Bei den Unterlagen handelt sich um Grundschuldbriefe, die als Sicherheiten für die Darlehen dienen. Die interessantesten Schriftstücke sind aber Unternehmensanleihen, Staatsanleihen, Pfandbriefe – mit einer üblichen Stückelung im Wert von 25 oder 50 Millionen Euro.

Warum die Akten in einem Tresor verwahrt werden müssen
Diebe könnten mit den meisten Papieren nicht viel anfangen: Bei vielen davon handelt es sich um sogenannte Namenspapiere, die nur der eingetragene Eigentümer zu Geld machen könnte. Früher war das anders, als Aktien noch in Papierform ausgegeben und auch Dividendencoupons im Tresor verwahrt wurden.
Heutzutage geht es vor allem darum, die wichtigen Unterlagen etwa vor einem Brand zu schützen. Sollten die Dokumente zerstört werden, müssten sie für kraftlos erklärt werden - und das kann tausende von Euro pro Papier kosten.

Wächter der Allianz-Milliarden: Treuhänder Hans König
Verantwortlich dafür, dass die Vermögenswerte der Allianz gesichert sind und bleiben, ist Treuhänder Hans König. Ohne ihn darf kein neues Schriftstück in den Tresor gebracht oder herausgeholt werden. Er muss für jeden Vorgang unterschreiben. König beschreibt eine gewisse Ehrfurcht vor dem Job, auch wenn das tägliche Verwalten von Milliardenwerten zum Alltag geworden sei.
Das Amt des Treuhänders geht bis in die Zeit der Weltwirtschaftskrise 1929 zurück. Damals ging ein Lebensversicherungsunternehmen pleite und die Verantwortlichen bedienten sich an den Kundeneinlagen. Das war zwar bereits damals verboten, aber die Aufsichtsbehörden waren zu weit weg, um einzugreifen.
Seit 1931 ist es gesetzlich geregelt, dass Versicherungen einen Treuhänder haben müssen, der über die Einlagen wacht. Er darf allerdings nicht bei den Unternehmen selbst angestellt sein.