
Da sie überzeugt sind, dass normale Demonstrationen nicht ausreichen, um den Klimawandel zu stoppen, blockieren Aktivistinnen und Aktivisten Straßen und Autobahnen. Sie nennen sich "Aufstand der letzten Generation" und fordern ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung und eine Agrarwende, um Treibhausgase zu mindern. Zuletzt wurde auch immer wieder der Verkehr auf Bundesstraßen in Stuttgart gestoppt.
So schätzt die SWR-Rechtsredaktion die rechtliche Situation ein:
Sind die Aktionen der Aktivisten rechtlich in Ordnung?
Die Aktivisten der "Letzten Generation" blockieren mit ihren Aktionen bewusst den Verkehr. Das ist nach deutschem Strafrecht nicht erlaubt. Wenn deshalb mindestens zwei Autos hintereinander stehen bleiben müssen, spricht viel dafür, dass sie sich wegen Nötigung strafbar machen. Auch könnte ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen. Die Aktivisten berufen sich dabei zwar auf die Klimakrise. Die allermeisten deutschen Juristen sagen aber: Die Klimakrise rechtfertigt keine Straftaten.
Dürfen sich Autofahrer gegen die Blockaden wehren?
Zwar könnte man grundsätzlich an Notwehr der Autofahrerinnen und Autofahrer denken. Aber auch für die Notwehr gibt es Regeln: Es ist schon fraglich, ob die Autofahrer überhaupt etwas ausrichten können. Oder ob sich die Aktivisten nach dem Wegtragen sofort wieder auf die Straße setzen. Man muss auch in den allermeisten Fällen zumindest kurze Zeit auf die Polizei warten, damit diese die Situation regeln kann.