Symbolfoto: Maskenpflicht-Hinweis für Schüler (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Annette Riedl)

Corona-Protest der Eltern laut Gericht "haltlos"

OLG: Waldorfschule Göppingen durfte Schülerinnen kündigen

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Die Kündigung der Schulverträge zweier Mädchen an der Waldorfschule Göppingen war rechtens, so das OLG Stuttgart. Die Eltern hatten massiv gegen Corona-Maßnahmen protestiert.

Die Schule habe zurecht darauf verwiesen, dass das Vertrauensverhältnis grundlegend zerrüttet gewesen sei, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichtes vom Donnerstag. Zuvor hatten die Eltern massiv gegen die Corona-Schutzmaßnahmen protestiert, die sie - so das Gericht - als "Verbrechen gegen die Menschheit" betitelt hatten. In dem Beschluss kritisiert das Gericht auch das Verhalten der Eltern. So habe der Kündigungsgrund in der Art des "völlig haltlosen und unangemessenen Verhaltens der Beschwerdeführer u.a. gegenüber den Lehrkräften" gelegen. Zudem kritisierte das Gericht das Verhalten der Eltern, "das verschwörungstheoretische Anleihen nehme und sich auf konkrete Drohungen und Unterstellungen" erstreckt habe. Eine Entschuldigung sei gegenüber dem Schulverein bis heute nicht ausgesprochen worden, so das Gericht weiter.

Schülerinnen müssen ab sofort auf andere Schule gehen

Für die Kinder bedeutet das, dass sie bereits ab Montag nicht mehr die Waldorfschule in Göppingen besuchen können. Die Schulpflicht bestehe weiterhin für sie, bestätigte eine Gerichtssprecherin auf SWR-Anfrage.

Im Herbst 2020 hatte es massive Proteste von Eltern an der Freien Waldorfschule in Göppingen gegeben. Die Eltern hatten unter anderem vor der Schule Stofftiere und Grablichter drapiert. Auf Plakaten wurde angeprangert, dass die Maskenpflicht Kinder quäle. Auf Plakaten war damals "Ich kann nicht atmen" zu lesen.

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SWR