Im Dezember 2020 hatten acht Mitglieder einer syrischen Großfamilie drei Insassen eines Kleinbusses auf offener Straße mitten in der Innenstadt von Singen (Kreis Konstanz) angegriffen und mit Messern schwer verletzt. Die acht Männer wurden alle am Montag vom Landgericht Stuttgart zu Haftstrafen verurteilt.
Strafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren
Der Haupttäter muss viereinhalb Jahre in Haft, vier weitere Täter jeweils für vier Jahre. Ein Heranwachsender wurde vom Landgericht Stuttgart zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei zwei Männern wurden zweijährige Haftstrafen auf Bewährung ausgesetzt.
Richter: Geplanter Angriff
Der Vorsitzende Richter verurteilte den brutalen Angriff der acht Männer bei helllichtem Tag - mitten in der Singener Innenstadt. Man habe es hier nicht mit einem alltäglichen Fall zu tun, erklärte er in der Urteilsbegründung. Es sei keine einfache Schlägerei gewesen, sondern ein geplanter Angriff. Dabei wurde ein Mann lebensgefährlich, die beiden anderen Männer schwer verletzt. Das Gericht hatte die Taten anhand von Videos aus sozialen Netzwerken genau rekonstruieren können.
Fehde zweier syrischer Großfamilien mit Folgen für Flüchtlinge
Hintergrund der Taten war laut Urteil eine Fehde zweier Großfamilien aus Syrien. Mit der Brutalität der Tat hätten die Angeklagten auch anderen Flüchtlingen aus Syrien geschadet, fügte der Richter an. Menschen, die vor Gewalt und Bürgerkrieg in Syrien nach Deutschland geflüchtet seien, seien durch die Taten in Verruf gebracht worden.
"Das Wichtigste für mich war, dass ein Zeichen gesetzt worden ist, dass solche Aktionen - wie es der Vorsitzende Richter auch mehrfach betont hat - hier auf keinen Fall geduldet und hart geahndet werden."
Die Oberstaatsanwaltschaft Konstanz hatte für die Angeklagten Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und vier Jahren und neun Monaten gefordert. "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil", sagte der Konstanzer Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach dem SWR.
Verteidiger: Angeklagte haben alle gestanden
Die Verteidigung war zufrieden damit, dass die Angeklagten nicht wegen Totschlags oder schwerer Körperverletzung verurteilt wurden, sondern "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung. "Von daher ist das Gericht eigentlich den Verteidigervorstellungen gefolgt," sagte Rechtsanwalt Jürgen Derdus dem SWR. Die Angeklagten hätten die Taten alle gestanden. Die Verteidiger hatten allerdings für geringere Strafen bis hin zu einer Bewährungsstrafe plädiert.
Der Prozess war aus Platzgründen ins Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim verlegt worden.