Das Landgericht Stuttgart hat die Haftbeschwerde des "Querdenken"-Gründers Michael Ballweg abgelehnt. Laut Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Landgericht so entschieden, weil er weiter dringend tatverdächtig sei. Auch die Fluchtgefahr bestehe offenbar fort.
Aus welchem Grund die Anwälte Ballwegs Haftbeschwerde eingelegt hatten und Haftentlassung gefordert hatten, wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen. Sie verwies auf laufende Ermittlungen, über die man nicht genauer informieren könne.
Der Gründer der "Querdenken"- Bewegung Michael Ballweg sitzt seit Ende Juni in Untersuchungshaft. Ihm wird Geldwäsche und Betrug vorgeworfen. Ein Antrag auf Haftprüfung war im August schon gescheitert. Auch dieser mit der gleichen Begründung: Ballweg sei dringend tatverdächtig und es bestehe Fluchtgefahr.