Eingang zum Schloss Winnenden. Werden in der dortigen Psychiatrie künfig auch in Straftäter therapiert? (Foto: dpa Bildfunk, picture-alliance/ dpa | Bernd Weißbrod)

Zustimmung im Gemeinderat

Winnenden gibt grünes Licht für Maßregelvollzug

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Der Gemeinderat Winnenden hat einer Rahmenvereinbarung mit dem Land zur Einrichtung eines Maßregelvollzugs zugestimmt. Das Gebäude dafür entsteht auf dem Gelände der Psychiatrie.

Nach eineinhalb Jahren Debatte hat der Gemeinderat von Winnenden (Rems-Murr-Kreis) dem Bau eines Maßregelvollzugs zugestimmt. Standort wird ein Bauplatz innerhalb des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) Klinikum Schloß Winnenden sein. Bisher steht dort ein Gebäude, das die Klinik für die Suchttherapie nutzt.

Bestehendes Psychiatrie-Gebäude muss weichen

Die Standortwahl wird für weitere Verschiebungen innerhalb der Einrichtung sorgen. Zudem war das Haus C, das dem Neubau nun weichen muss, erst vor ein paar Jahren saniert worden. Dafür kann der Maßregelvollzug nun in recht großem Abstand zum umliegenden Wohnbebauung entstehen.

Deutliche Entscheidung im Gemeinderat

Dem Votum des Gemeinderats am Dienstagabend waren drei Bürgerdialoge und etliche Sitzungen vorausgegangen. Dafür war das Ergebnis am Ende eindeutig: Mit 16 Ja- und einer Nein-Stimme sowie sechs Enthaltungen stimmten er einer Rahmenvereinbarung mit dem Land zu. Zuvor hatte das Sozialministerium signalisiert, dass die Einrichtung speziell für suchtkranke Straftäter auf jeden Fall kommen werde.

Vereinbarung garantiert kommunale Mitsprache

Mit der Vereinbarung bewahrt sich Winnenden nun einen gewissen Einfluss auf die Einrichtung und den Betrieb des Maßregelvollzugs mit seinen 75 Planbetten. So muss die die Kommune nun zustimmen, wenn die Kapazität erhöht wird oder Patienten aufgenommen werden, die nicht wegen einer Suchterkrankung (also nach Paragraph 64 Strafgesetzbuch) im Maßregelvollzug sind.

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