Am Ende stand ein Vergleichsvorschlag: Das Landgericht Stuttgart hat am Mittwoch zwei Verfahren im Rahmen des Bahnprojekts S21 verhandelt. In den Fällen ging es um Entschädigungszahlungen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die Bahn hatte unter den Grundstücken Tunnelröhren gegraben, die nach Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens befahren werden sollen. Konkret ging es um einen Verbindungstunnel vom Hauptbahnhof Stuttgart nach Bad Cannstatt. Die sogenannte "mittlere Unterfahrungstiefe" liegt dem Gericht zufolge bei etwa 39 Metern.
Bahn und Regierungspräsidium berechneten Entschädigung unterschiedlich
Die Bahn wollte im Fall eines betroffenen Ehepaars etwa 780 Euro zahlen. Das Regierungspräsidium Stuttgart kam mit einer anderen Berechnungsmethode indes auf 1.000 Euro. Die Baulandkammer des Stuttgarter Landgerichts schlug nun 900 Euro als Entschädigung vor. Dieser Betrag sollte außerdem nach Auffassung des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart jedem Grundstückseigentümer, der durch S21-Tunnel geschädigt ist, als Mindestentschädigung zustehen. Bahn, RP und Eigentümer müssen nun entscheiden, ob sie dem Vergleich zustimmen.
Verfahren könnten Signalwirkung für weitere Fälle haben
In dem Verfahren ging es vor allem um zwei Fragen: Wie tief läuft der Tunnel unter einem Grundstück und wie hoch ist der Wert des jeweiligen Grundstücks? Entsprechend dieser Parameter werden die Entschädigungszahlung ermittelt. Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung auch auf alle zurückliegenden Entschädigungszahlungen haben.