Daimler hat in einem von Tausenden Schadensersatzverfahren wegen mutmaßlichen Diesel-Abgasbetrugs einen Punktsieg errungen: Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) gab dem Gesuch des Konzerns statt, einen Richter am Landgericht Stuttgart wegen Befangenheit abzulehnen.
"Diesel-Richter" nicht unparteiisch und Fehler im Verfahren
Daimler habe zu Recht Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters, erklärte das OLG in seinem Beschluss. Damit dürfe der Richter dort nicht mehr tätig sein.
In der Begründung heißt es weiter: Der Richter erwecke unter anderem den Eindruck, im Abgasskandal nicht zwischen Daimler und VW zu differenzieren und den Sachverhalt einseitig zum Nachteil des Konzerns zu erforschen. Außerdem sah das Oberlandesgericht grobe Verfahrensfehler in der Prozessführung.
Auch in VW- und Porsche SE-Verfahren wegen Befangenheit abgelöst
Der in den Medien als "Diesel-Richter" bekannte Jurist, hatte bereits diverse Dieselmanipulations-Verfahren gegen VW geführt und war auf Antrag von Volkswagen und der Porsche SE schließlich auch in diesen wegen Befangenheitsvorwürfen abgelöst worden.
In der Folge wurden weitere Befangenheitsanträge gegen andere Richter gestellt, die derzeit aber noch bearbeitet werden.