
Worum geht es im Streit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart?
Derzeit laufen zwei Klagen vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht, so der Stuttgarter Bordellbetreiber John Heer. In einem Verfahren geht es um die Frage, ob der Betrieb seines Bordells den Mindestanforderungen des Prostituiertenschutzgesetzes genügen muss. Dort hat das Gericht nun im Eilverfahren entscheiden, dass dieses Gesetz derzeit rechtlich keine Anwendung in dem besagten Betrieb findet. Dieser Streit vor dem Verwaltungsgericht schwelt seit vier Jahren. Ob und wie nach der Eilenscheidung ein Urteil in der Sache ergehen wird, ist offen.
Wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht auf SWR-Anfrage am Montag mitteilte, läuft derzeit noch ein weiteres Verfahren. Auch in diesem Verfahren gehe es um die Anwendung des Prostitutiertenschutzgesetztes und die Frage, ob der Bordellbetrieb im Stuttgarter Leonhardsviertel genehmigt und damit legal laufe. Wann in diesem zweiten Verfahren mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist laut Gerichtssprecher offen.
Sind die Bordelle im Stuttgarter Leonhardsviertel illegal?
Hier gehen die Meinungen auseinander. Die Stadt Stuttgart sieht den Betrieb von Bordellen im Leonhardsviertel nach der geltenden Vergnügungsstättensatzung als nicht genehmigt an. Sie meint, für die dennoch dort betriebenen Bordelle müsse auch das Prostitutiertenschutzgesetz gelten. in einer Mitteilung erklärt sie: "Die Landeshauptstadt Stuttgart beharrt darauf, dass Prostitutionsbetriebe jederzeit Mindestanforderungen einhalten müssen. Ein Kläger mit illegalen Betrieben im Leonhardsviertel vertritt eine andere Rechtsauffassung, die vom Verwaltungsgericht Stuttgart geteilt wird. Daher hat die Stadt nun Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt."
Gegen diese Formulierung wehrt sich nun der Stuttgarter Bordellbetreiber John Heer. Seiner Auffassung nach ist sein Bordell nicht illegal, sondern sei seit 2012 angemeldet und unterliege dem Bestandsschutz. Er sieht sich in dieser Auffassung vom Eilentscheid des Stuttgarter Verwaltungsgerichts bestätigt. Ob der derzeit laufende Bordellbetrieb im Stuttgarter Leonhardsviertel tatsächlich genehmigt ist und wie es um den Bestandsschutz bestellt ist, darüber haben Gerichte noch nicht abschließend entscheiden.
Es laufen aber laut dem Bordellbereiter John Heer noch weitere Verfahren, unter anderem gegen Mitarbeiter der städtischen Ordnungsbehörde. Gegen Veronika Kienzle (Grüne) habe er ebenfalls geklagt. Er will gerichtlich erreichen, dass sie es unterlässt, sein Bordell "illegal" zu nennen.

Wie steht der Gemeinderat zum Bordellbetrieb im Rotlichtviertel?
Laut Stadtverwaltung gilt derzeit eine vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättensatzung. Demnach sei, so die Stadtverwaltung, der Betrieb eines Bordells im Leonhardsviertel nicht zulässig. Ob bereits dort bestehende Betriebe unter Bestandsschutz fallen, ist strittig. Im Städtebauausschuss gibt es Überlegungen, die Bauodnung neu zu fassen und damit neu und grundsätzlich zu entscheiden, wo und ob Bordelle überhaupt genehmigt werden können. Im Frühjahr wollen sich die Stadträte im Gemeinderat dazu positionieren. Noch ist unklar, welche Fraktionen welchen Kurs einschlagen werden.
Über die Frage, wie man sich zu Prostitution grundsätzlich verhält, wird seit längerem in Stuttgart diskutiert. Der frühere Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) hatte eine Plakatkampagnge gegen Zwangsprostitution in der Stadt gestartet.