Der Gerichtssaal am Tag der Urteilsverkündigung sowie die Richterinnen und Richter (Foto: SWR, SWR/Werner Trefz)

Gericht: Anlass waren Anzeigen wegen falscher Asyl-Angaben

Urteil: Lebenslängliche Haft nach Mord an Ehefrau in Backnang

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Ein Mann aus Backnang muss wegen Mordes an seiner Ehefrau voraussichtlich für lange Zeit in Haft. Er habe sich dafür rächen wollen, dass er angezeigt worden war, so das Gericht.

Weil er nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart seine Frau ermordet hat, ist ein Mann zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Die Richter urteilten, dass es sich bei der Tat im Mai 2021 nicht um Totschlag, sondern um Mord gehandelt habe. Denn der Mann habe zum einen heimtückisch gehandelt, als er seine Frau in Backnang (Rems-Murr-Kreis) mit einem Messer tötete. Zum anderen habe er aus niedrigen Beweggründen gehandelt: Er habe sich dafür rächen wollen, dass er wegen falscher Angaben zu seiner Identität im Rahmen eines Asylantrags angezeigt worden war. Nachdem zuerst die 25-Jährige Anzeige erstattet hatte und diese aber später zurückzog, erfolgte die zweite Anzeige in dieser Sache nach Angaben des Gerichts von ihrem Vater.

SWRWerner Trefz (Foto: SWR)
Der nun Verurteilte verbarg am letzten Prozesstag sein Gesicht mit einem Schnellhefter vor Fotografen.

Türkei hat Auslieferung des Mörders beantragt

Der Mann ist nach Angaben des Gerichts türkischer Nationalität, doch er habe bei Behörden angegeben, er sei Syrer. Außerdem habe der zur Tatzeit 29-Jährige befürchtet, durch die Anzeige sein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verlieren. Am Tag des Urteils wurde außerdem bekannt, dass die Türkei beantragt hat, dass Deutschland den Mann wegen möglicher Vergehen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ausliefert.

So hatte der SWR im Mai 2021 über die Tat berichtet:

Gericht: Eine niedrigeres Strafmaß kommt nicht in Betracht

Der Mann hatte zu Beginn des Prozesses im vergangenen Herbst zugegeben, dass er seine Frau tötete und sich reumütig gezeigt. Im Prozess wurde geprüft, ob er zur Tatzeit möglicherweise vermindert schuldfähig war, was dann wahrscheinlich zu einer milderen Strafe geführt hätte. Es gebe aber keinen Hinweis auf eine verminderte Steuerungsfähigkeit durch Alkoholkonsum vor der Tat, urteilte nun das Gericht. Außerdem habe der Mann seine Frau nach allen Erkenntnissen nicht im Affekt getötet.

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SWR