Im Schatten der Corona-Pandemie verliert der Artenschutz nach Ansicht des Direktors der Stuttgarter Wilhelma, Thomas Kölpin, zunehmend an Stellenwert und Aufmerksamkeit. Wenn darüber nicht geredet werde, sinkt die Spendenbereitschaft der Menschen, sagte der Leiter des Zoologisch-Botanischen Gartens. Gerade diese Mittel seien aber abseits der Budgets der Zoos notwendig, um wichtige Projekte zum Erhalt der Arten vor Ort zu finanzieren, mahnte Kölpin im Vorfeld des weltweiten Artenschutztages am 3. März.
Auch Wilhelma-Besucher spenden für Artenschutz
Die Wilhelma in Stuttgart sammelt vor allem durch die freiwillige Abgabe des sogenannten Artenschutz-Euros beim Kauf eines Eintrittspreises Spenden für ihre Projekte vor Ort. Jahr für Jahr kommen auf diesem Weg rund 500.000 Euro durch die Besucher zusammen, so Kölpin. Insgesamt kamen bei der Wilhelma in den vergangenen drei Jahren zwei Millionen Euro zusammen, darunter Spenden des Artenschutz-Euros, Mittel des Fördervereins und Geld aus dem eigenem Artenschutz-Budget.
Artenschutz verändert auch Auftreten der Zoos
Aus der Corona-Pandemie könne man jedoch auch lernen, ist Kölpin überzeugt. So habe das vergangene Jahr bewiesen, dass es den Arten helfe, wenn der Mensch weniger mobil ist. Beispielsweise erholten sich die Bestände der Meereslebewesen, wenn weniger Schiffe unterwegs sind, so der Wilhelma-Direktor. Das Engagement für den Artenschutz verändere auch zunehmend Aussehen und Auftreten der deutschen Zoos, sagte Kölpin. Zoos würden vom Zurschausteller zu modernen Artenschutzzentren mit eigenen Zuchtprogrammen und einer Aufgabe als Botschafter für Projekte. Laut Kölpin fördert die Wilhelma zum Beispiel derzeit mehr als 20 Projekte weltweit, darunter eine Zucht für das stark bedrohte Sumatra-Nashorn in Indonesien.
Artenschutztag erinnert an Unterzeichnung eines Abkommens
Umweltministerien und Naturschutzgruppen berichten am Artenschutztag über Projekte zum Schutz bedrohter Spezies. Der Tag erinnert an die Erstunterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens Cites am 3. März 1973. Es verbietet oder begrenzt den Handel von Tausenden bedrohten Tier- und Pflanzenarten.