Mit Maske am Bahnsteig U-Bahn Stuttgart (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance dpa Sebastian Gollnow)

3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr

Verkehrsbetriebe und Polizei kontrollieren 3G-Status in der Region Stuttgart

Stand

Nur wer die 3G-Regel erfüllt, kann ab Mittwoch im Öffentlichen Nahverkehr in der Region Stuttgart mitfahren – für die Stuttgarter Verkehrsbetriebe und den VVS eine Herausforderung.

Über Ansagen in Bussen Bahnen, Aufkleber und Anzeigen an den Haltestellen will der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) die Fahrgäste über die neue 3G-Regelung im ÖPNV informieren. "Wir sind jetzt im absoluten Arbeits-Modus und versuchen so schnell wie möglich alles Nötige in die Wege zu leiten, um unsere Fahrgäste bestmöglich über die neue 3G-Regelung zu informieren", sagte VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger.

Maskenkontrolle U-Bahn Stuttgart (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa Sebastian Gollnow)
Geimpft, genesen oder getestet: Nur wer diese 3G-Regel erfüllt, kann ab sofort im öffentlichen Nahverkehr mitfahren. Kontrollen übernehmen Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe und auch die Polizei.

Stichprobenartige Kontrollen und Schwerpunktaktionen

Für die Kontrollen der 3G - Nachweise in Bus und Bahn sind die Betreiber der Verkehrsunternehmen und ihr Personal selbst verantwortlich. Sie werden dabei aber von den örtlichen Polizeibehörden unterstützt. Kontrolliert wird künftig stichprobenhaft, laut VVS erst beim Aussteigen aus den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. Anfang Dezember soll es in Ludwigsburg und Böblingen Schwerpunkt-Kontrollen geben.


Mindestens 200 Euro Bußgeld bei Verstößen

Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder, die ihr sechstes Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler. Bei ihnen reicht ein Schülerausweis oder ein anderer von der Schule ausgestellter Nachweis aus. Wer gegen die neue Regelung verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro.

Baden-Württemberg

2G Plus, Personenobergrenze und Hotspot-Regeln Neue Corona-Verordnung in BW: Das gilt in der "Alarmstufe I" und "Alarmstufe II"

Die Landesregierung verschärft wegen der Corona-Lage in Baden-Württemberg die Infektionsschutzmaßnahmen. Was gilt wo? Hier erfahren Sie, was "Alarmstufe I und II" mit sich bringen.

Stuttgart

Absage kurz vor der Eröffnung Frust bei den Standbetreibern des Stuttgarter Weihnachtsmarktes

Erst Esslingen und Ludwigsburg - dann sagt auch Stuttgart am Montagabend den Weihnachtsmarkt ab. Kurz vor dem Start. Die geschockten Standbetreiber hoffen auf finanzielle Hilfe.

Stand
AUTOR/IN
SWR