Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter.  (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas)

Sanktionen werden ausgesetzt

Strobl fordert Druck bei Jobsuche und weitere Hartz-IV-Sanktionen in BW

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Wer arbeitslos ist und sich nicht um Arbeit bemüht, bekommt weniger Arbeitslosengeld. Nun werden die Hartz-IV-Sanktionen vorerst ausgesetzt. Ein schwerer Fehler, sagt Innenminister Strobl.

Statt der weitgehenden Aufhebung der Hartz-IV-Sanktionen sollen arbeitsunwillige Arbeitslose aus Sicht des CDU-Landesvorsitzenden und baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl stärker unter Druck gesetzt werden, damit sie Jobangebote annehmen. Seiner Meinung nach müssten vielmehr Kürzungen angedroht und durchgesetzt werden, wenn wiederholt angebotene Stellen nicht besetzt würden. Die jüngste Änderung der Sanktionspraxis für Hartz-IV-Empfänger durch die Berliner Ampel-Koalition sei ein "schwerer Fehler" gewesen, sagte Strobl der deutschen Presse-Agentur (dpa).

Laut neuen Zahlen der Arbeitsagentur waren im August 241.500 Menschen in Baden-Württemberg ohne Job. Das waren 14.600 mehr als im Juli. Die Quote liegt bei 3,8 Prozent. Auch bundesweit ist die Zahl der Arbeitslosen im August angestiegen:

Grundsatz "Fördern und Fordern" müsse mehr gepflegt werden

Es gebe in Deutschland rund 1,9 Millionen offene Stellen und etwa 1,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger, die arbeiten könnten, sagte der CDU-Politiker. In Arbeitsagenturen heiße es aber, den Mitarbeitern seien die Hände gebunden. "Es gibt da jene, die Termine nicht wahrnehmen, sich nicht für Jobangebote, Weiterbildungsmaßnahmen und dergleichen mehr interessieren und so den Jobvermittlern eine lange Nase zeigen", kritisierte Strobl. "Und das erweckt den Anschein, dass es völlig egal ist, ob jemand, der arbeiten kann, auch tatsächlich arbeitet oder nicht."

Der Grundsatz "Fördern und Fordern" müsse wieder gepflegt werden. "Wir müssen von einem Menschen, der Sozialleistungen bezieht, auch etwas fordern." Er müsse zum Beispiel zu bestimmten ausgemachten Terminen auch erscheinen. "Das ist ein schwerer Fehler in dieser Zeit, das anders zu akzeptieren." Im Grunde genommen gebe es bereits heute ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Diakonie widerspricht: "Arbeitslose wollen meist Arbeit finden"

Die Diakonie Württemberg widersprach dem CDU-Landeschef. "Unsere Erfahrung ist, dass arbeitslose Menschen in den meisten Fällen auch arbeiten wollen, dass sie unter ihrer Situation leiden", sagte die Diakonie-Vorsitzende Annette Noller der dpa. "Menschen wollen ihren Beitrag leisten, sie wollen teilhaben. Wir müssen sie begleiten und fördern." Sie könne sich Sanktionen höchstens als behutsam angewandtes Mittel vorstellen, um Menschen einen Anschub zu geben.

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Arbeitslose seien aber oft auch schwer zu vermitteln, weil sie Angehörige pflegen oder Kinder erziehen müssten - oder aufgrund persönlicher Problemlagen wie einer Erkrankung. "Offene Stellen und die Zahl arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger kann man nicht eins zu eins vergleichen", sagte Noller. "Außerdem müssen Schuhe auch zu den Füßen passen. Ein Lagerarbeiter kann nicht einfach zur Pflegekraft werden." Noller warnte vor einem "Drehtüreffekt". "Unter dem Sanktionsdruck nehmen viele Menschen eine Arbeit auf, verlassen sie aber schnell wieder, weil die innere Akzeptanz fehlt oder sie überfordert sind."

Leistungskürzungen bei Nichtbemühungen

Auch Strobl räumte ein, dass sich viele Hartz-IV-Empfänger bemühten, Arbeit zu finden. "Aber hinsichtlich der anderen, der 'schwarzen Schafe', frage ich: Ist das gerecht gegenüber dem Pfleger oder der Polizistin oder dem Lkw-Fahrer, die durch ihre Arbeit und ihre Steuern diejenigen finanzieren, die sich eben dafür entscheiden, lieber auf der Couch liegen zu bleiben, als sich um eine Beschäftigung zu bemühen?" Leistungskürzungen müssten weiter möglich sein, forderte Stobl. "Nicht sofort, nicht unmenschlich, aber in einem sorgfältig ausdifferenzierten, abgewogenen System."

Streit über Hartz-IV-Sanktionen

Über die Sanktionen wird gestritten, seit Hartz IV im Jahr 2005 eingeführt wurde. Die damalige Bundesregierung wollte Langzeitarbeitslose "fördern und fordern". Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 ist nun entschieden worden, Sanktionen für ein Jahr auszusetzen. Ein Grund für das Moratorium ist das für 2023 geplante Bürgergeld anstelle des heutigen Hartz-IV-Systems, das auch mit einer Neuregelung bei den Sanktionen verbunden sein soll.

Hartz-IV-Sanktionen werden ausgesetzt

Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Das gilt etwa, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen drohen allerdings auch künftig Leistungskürzungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes. Wenn im nächsten Jahr das neue Bürgergeld kommt, sollen wieder Kürzungen um 30 Prozent möglich sein.

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Zuvor waren die Zahlungen an gewisse Pflichten geknüpft. So mussten sich Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel regelmäßig bei den Jobcentern melden, zumutbare Maßnahmen und Jobs annehmen oder längere Abwesenheiten melden. Wer sich nicht an die Regeln hielt, musste mit zum Teil drastischen Kürzungen seiner Bezüge rechnen.

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