Wechselbetrieb mit paralleler Notbetreuung würde "für große Verwirrung sorgen (und) einen maximalen Organisationsaufwand verursachen", heißt es in einem Schreiben, das der dpa vorliegt. Dieses haben Gemeinde-, Städte- und Landkreistag am Freitag an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) versandt.
Beim Wechselbetrieb dürfen immer nur halbe Klassen an die Schulen kommen. Das würde laut dem Schreiben bedeuten, dass Kinder aus der jeweils anderen Klassenhälfte in die Notbetreuung kommen würden.
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gefordert
Dadurch könnten letztlich zwischen 70 und 90 Prozent der Kinder an den Schulen sein, hieß es. Die Kommunen und Kreise befürworten stattdessen einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, wie es ihn im Sommer 2020 bereits gab. Dabei mussten etwa Betreuungsgruppen voneinander getrennt bleiben.
Baden-Württembergs Landesregierung plant eine schrittweise Öffnung von Grundschulen ab dem 1. Februar, sofern die Infektionszahlen das zulassen. Bislang ist für die Grundschulen zunächst der Wechselbetrieb angedacht.
Städtetag: Land soll Kita-Gebühren erlassen
Zudem muss das Land aus Sicht des Städtetags die Kita-Gebühren an die Eltern zurückerstatten, wenn diese ihr Kind im Januar wegen des Corona-Lockdowns nicht in die Einrichtung schicken konnten. Wie bereits bei den Kita-Schließungen im Frühjahr 2020 solle sich auch diesmal das Land an den Ausfallkosten der Kommunen und Kindertageseinrichtungen beteiligen, erklärte eine Sprecherin des Städtetags am Freitag.
Seit Mitte Dezember sind die Kitas wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Kultusministerin Eisenmann hatte angekündigt, dass sie über die Erstattung der Kita-Gebühren innerhalb der Landesregierung beraten wolle. Dabei geht es um Millionen-Summen.
Unterschiedliches Vorgehen bei Gebührenerlass
Bisher verfahren die Kommunen beim Gebührenerlass noch unterschiedlich. Die Stadt Freiburg etwa hat sich dafür ausgesprochen, keine Elternbeiträge zu erheben. Der Gemeinderat muss Anfang Februar noch darüber entscheiden. In Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) sowie in Konstanz am Bodensee wartet man dagegen noch auf die Entscheidung der Landesregierung.
In Stuttgart müssen Eltern für den Januar erstmal keine Gebühren bezahlen. Die Stadt will aber noch prüfen, ob es dabei bleibt. Bei Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung schicken, sind die Gebühren grundsätzlich weiterhin fällig.
Die Landesregierung hatte eine Öffnung von Kitas für Anfang Februar in Aussicht gestellt. In der kommenden Woche soll darüber mit Blick auf das Infektionsgeschehen entschieden werden.