Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Stuttgart die Einstellung des Verfahrens gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) beantragt. Gegen ihn war wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen ermittelt worden. Dieser hatte zuvor einer Geldauflage von 15.000 Euro zugestimmt, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Im Fall des Journalisten, der das Anwaltsschreiben in einem Zeitungsartikel veröffentlicht hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne Geldauflage. Das zuständige Landgericht muss den Anträgen noch zustimmen.
Anklage gegen ranghöchsten Polizeibeamten erhoben
Das Anwaltsschreiben steht im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur der Polizei. Gegen den ranghöchsten Polizeibeamten in Baden-Württemberg wurde inzwischen Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben. Laut Staatsanwaltschaft soll er eine Polizeibeamtin zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst haben. Dabei habe der Vorgesetzte bewusst ausgenutzt , dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten.
Strobl, als Innenminister für die Polizei in Baden-Württemberg zuständig, soll in diesem Zusammenhang unerlaubt Dokumente aus dem Disziplinarverfahren an einen Journalisten weitergegeben haben. Im Mai begann die Staatsanwaltschaft gegen ihn zu ermitteln. Strobls Annahme einer Geldauflage zur Einstellung des Verfahrens wurde von der Opposition als "Freikaufen" kritisiert. Ein Entlassungsantrag scheiterte letzte Woche im Landtag.