- Mit wie vielen Personen darf ich ins neue Jahr feiern?
- Darf ich Silvester auf meiner Wiese oder in meinem Schrebergarten feiern?
- Welche Strafen erwarten mich bei einer Silvesterparty mit zu vielen Gästen?
- Dürfen Gäste nach 20 Uhr nach Hause fahren?
- Darf ich an Silvester bei jemand anderem übernachten?
- Darf ich an Silvester um Mitternacht draußen sein?
- Darf ich für Silvester Raketen und Böller kaufen?
- Darf ich mein Feuerwerk aus den Vorjahren nutzen?
- Darf ich zu Silvester auf der Straße böllern?
- Darf ich auf meinem eigenen Grundstück Feuerwerk zünden?
- Darf ich an Silvester Essen bei Lieferdiensten bestellen und abholen?
- Haben Hotels oder andere Unterkünfte an Silvester geöffnet?
- Darf ich an Silvester ins Ausland reisen und dort Silvester feiern?
- Gelten in anderen Bundesländern andere Regeln zu Silvester?
Mit wie vielen Personen darf ich ins neue Jahr feiern?
Im privaten Raum dürfen fünf Personen zusammenkommen, die aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen. Von der Beschränkung auf zwei Haushalte ausgenommen sind Ehegatten, Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft), Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandte in direkter Linie - also Großeltern, Eltern und Kinder. Dabei dürfen es aber insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden bei der Personenzahl nicht mitgezählt. Es gilt aber weiter die Beschränkung, dass die Kinder aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen oder mit der einladenden Person geradlinig verwandt sein müssen. So sind Treffen oder Feiern mit Kindern aus mehr als zwei Haushalten weiterhin nicht erlaubt. Wenn mehr als fünf Personen in einem Haushalt leben, gilt diese Beschränkung selbstverständlich nicht - es dürfen dann aber, wenn mehr als vier Haushaltsmitglieder zu Hause sind, keine weiteren Personen hinzukommen.
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Darf ich Silvester auf meiner Wiese oder in meinem Schrebergarten feiern?
Nein. Alle Grundstücke, die nicht zur eigenen Wohnung oder zum Haus gehören, fallen unter die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. Das bedeutet, dass man tagsüber zwar etwa seinen Schrebergarten zur Pflege aufsuchen darf. Nachts darf das aber nur aus einem triftigen Grund geschehen. Eine Feier ist kein triftiger Grund.
Welche Strafen erwarten mich bei einer Silvesterparty mit zu vielen Gästen?
Wer am 31. Dezember eine Party veranstaltet, die gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss tief in den Geldbeutel greifen. Die Bußgelder können bis zu 10.000 Euro betragen.
Dürfen Gäste nach 20 Uhr nach Hause fahren?
Nein, denn es gilt auch am 31. Dezember die nächtliche Ausgangssperre. Das bedeutet, man darf nach 20 Uhr und vor 5 Uhr morgens die Wohnung nicht verlassen - es sei denn, man hat einen triftigen Grund. Der Nachhauseweg von einer Feierlichkeit oder einem Besuch zählt nicht als solcher. Gästen ist es aber erlaubt, bei ihrem Gastgeber zu übernachten.

Darf ich an Silvester bei jemand anderem übernachten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das Übernachten bei Privatpersonen ist gestattet. Aber zwischen 20 und 5 Uhr muss man sich in einer Wohnung aufhalten.
Darf ich an Silvester um Mitternacht draußen sein?
Nein, das ist dieses Jahr nicht möglich. Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr gilt auch zum Jahreswechsel. Das bedeutet, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück darf nur für einen triftigen Grund verlassen werden. Dazu zählt zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder etwa die abendliche Gassi-Runde mit dem Hund.
Darf ich für Silvester Raketen und Böller kaufen?
Nein. Bund und Länder haben am 13. Dezember beschlossen, den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verbieten. Damit soll möglichst verhindert werden, dass an Silvester die ohnehin belasteten Krankenhäuser in den Notaufnahmen zusätzlich verletzte Personen durch Böller behandeln müssen.
Darf ich mein Feuerwerk aus den Vorjahren nutzen?
Ja. Feuerwerke die bereits gekauft oder eingelagert wurden, dürfen genutzt werden. Das Land warnt jedoch davor, dass Feuerwerke durch eine falsche Lagerung beschädigt sein können. Somit ist die Verletzungsgefahr möglicherweise erhöht. Wichtig ist außerdem, dass, egal woher das Feuerwerk stammt, auf keinen Fall Pyrotechnik im öffentlichen Raum gezündet werden darf.
Darf ich zu Silvester auf der Straße böllern?
Nein, denn das Zünden von Pyrotechnik ist im öffentlichen Raum - also auf der Straße, Plätzen, Parks und ähnlichen Orten - untersagt. Das gilt auch für Feuerwerk, das man noch aus den Vorjahren hat. Außerdem ist es verboten, nach 20 Uhr die eigene Wohnung zu verlassen, was das Feuerwerk um Mitternacht ohnehin einschränkt.

Darf ich auf meinem eigenen Grundstück Feuerwerk zünden?
Ja, solange es sich nicht um den öffentlichen Raum handelt, ist es generell nicht verboten, Pyrotechnik zu zünden. Die Straße ist jedoch tabu, da es sich um öffentlichen Raum handelt.
Darf ich an Silvester Essen bei Lieferdiensten bestellen und abholen?
Ja und nein. Das Bestellen von Essen bei Lieferdiensten ist weiterhin möglich. Allerdings darf man ab 20 Uhr aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre kein Essen mehr abholen. Denn das zählt nicht als triftiger Grund, um die Wohnung zu verlassen. Kommt das Essen aber vor die Tür, ist es kein Problem: Das jeweilige Restaurant darf das Essen auch nach 20 Uhr ausliefern, da dies unter die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit fällt.
Haben Hotels oder andere Unterkünfte an Silvester geöffnet?
Jegliche Übernachtungsangebote wie Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Campingplätze oder Jugendherbergen dürfen in Deutschland keine touristischen Übernachtungen anbieten. Handelt es sich dagegen um eine Dienst- oder Geschäftsreise, darf man in einem Hotel übernachten. Auch andere Gründe, wie die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen oder das Besuchsrecht bei Kindern können eine Ausnahme bilden. Die gleichen Regeln gelten auch für Wohnmobilstellplätze, selbst wenn diese gebührenfrei genutzt werden dürfen. Dauercampen ist nur erlaubt, wenn der Betroffene auf dem Campingplatz seinen ersten Wohnsitz hat. Die eigene Ferienwohnung darf hingegen aufgesucht und dort übernachtet werden.
Darf ich an Silvester ins Ausland reisen und dort Silvester feiern?
Reisen sind nicht generell verboten. Die Landesregierung appelliert jedoch an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Zusätzlich müssen sich Reisende über die länderspezifischen Reisewarnungen und geltenden Corona-Regeln vor Ort informieren. Bei der Rückkehr kann eine Quarantäne verpflichtend sein. Außerdem gilt auch hier die Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr, so dass man in diesem Zeitraum - auch für eine Rückreise - nicht mehr unterwegs sein darf.
Gelten in anderen Bundesländern andere Regeln zu Silvester?
Auf das Verkaufsverbot von Feuerwerk hatten sich Bund und Länder geeinigt. Damit gelten in Deutschland ähnliche Regeln. In Bayern gibt es etwa auch eine Ausgangssperre für Silvester, die zwischen 21 und 5 Uhr gilt. Auch die Kontaktbeschränkungen sind hier dieselben. In Rheinland-Pfalz sieht es ganz ähnlich aus - auch hier gilt der harte Lockdown über Silvester.