Das Kultusministerium hat mit einer Ausnahmeregelung für die Schulwoche vor Weihnachten für Aufsehen gesorgt. Die Schulen im Land können Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern für die drei letzten Schultage vor den Weihnachtsferien vom Präsenzunterricht befreien. Das geht aus einem Brief des Kultusministeriums an die Schulen im Land hervor, der dem SWR vorliegt.
Kultusministerin Theresa Schopper von den Grünen will damit laut Pressemitteilung "ganz vorsichtigen Eltern entgegenkommen", die die Kontakte ihrer Kinder vor Weihnachten weiter reduzieren wollen. Schopper betont jedoch, dass es sich um eine Ausnahme handele. Denn: Man habe an den Schulen "ein engmaschiges Sicherungssystem, mit dem wir zum Beispiel laut der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin dazu beitragen, die Infektionen bei Kindern zu kontrollieren".
Lehrerverbände kritisieren die geplante Regelung
Sofort nach Bekanntwerden der Ausnahmeregel kam heftige Kritik von Lehrkräfteverbänden: Entweder seien die Schulen sicher und damit Präsenzunterricht möglich, oder sie seien nicht sicher, dann sei für alle Fernunterricht notwendig. "Als Lehrerverbände fragen wir uns: Was soll denn dieser Unsinn jetzt?", kritisierten der Realschullehrer-, der Philologen- und der Berufsschullehrerverband. Die neue Regelung sei halb gar und sorge für ein Durcheinander. Ein geregelter Unterricht sei so an den Tagen vor Weihnachten nicht mehr möglich. "Die Lehrkräfte und Schulleitungen, die diesen Unsinn auszubaden haben, können nur noch den Kopf schütteln."
GEW findet Entscheidung nachvollziehbar
Zustimmung für die Quarantäne-Entscheidung gibt es dagegen von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie entspanne die Situation und sei für die Lehrkräfte vertretbar, hieß es von dort. "Das kann aber auch keine Dauerlösung sein", so GEW-Geschäftsführer Matthias Schneider.
Beurlaubung muss beantragt werden
Die Ausnahmeregelung gilt vom 20. bis 22. Dezember. Für die Befreiung müssen Eltern schriftlich eine Beurlaubung beantragen. Die Schule soll die Kinder und Jugendlichen dann mit Arbeitsaufträgen und Materialien für zu Hause versorgen.
Während der selbstgewählten Quarantäne müssen Schülerinnen und Schüler die Aufgaben erledigen, die sie von der Schule quasi als Hausaufgabe bekommen haben.
Nachweise in den Ferien nötig
Zudem wies das baden-württembergische Kultusministerium darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Vorlage eines Schülerausweises in den Schulferien nicht mehr ausreichend ist, um als negativ getestet zu gelten.
Während der Ferien muss nun ein aktueller Testnachweis oder - soweit vorhanden - ein Impf- oder Genesenennachweis vorliegen. Nur so können Einrichtungen besucht werden, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist.